Umwelt
Gartenabfälle verbrennen: Diese Regeln gelten in Sachsen-Anhalt
Wohin mit den ganzen Gartenabfällen? Verbrennen? So einfach ist das nicht, denn in den Landkreisen Sachsen-Anhalts ist das Verbrennen von Gartenabfällen unterschiedlich geregelt.
Im Altmarkkreis Salzwedel ist das Verbrennen vom 01. Oktober bis zum 15. November von jeweils 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr erlaubt. Nur an Sonn- und Feiertagen ist es verboten, Gartenabfälle zu verbrennen.
In Stendal dürfen die Gartenabfälle vom 15. Oktober bis zum 30. November verbrannt werden. Jedoch ist es nur mittwochs und samstags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erlaubt. Die Feiertage sind ausgeschlossen.
Auch im Harz dürfen die Gartenabfälle ab dem 15. Oktober bis zum 30. November verbrannt werden. Dabei gibt es aber unterschiedliche Zeiten zu beachten: montags bis freitags dürfen die Gartenabfälle von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr verbrannt werden.
In Wittenberg gibt es einige Ausnahmen zu beachten. So ist das Verbrennen in der Kernstadt Lutherstadt Wittenberg sowie die Ortschaft Reinsdorf mit den Ortsteilen Reinsdorf, Braunsdorf und Doblen verboten. Sonst darf von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Samstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 30. November verbrannt werden.
Schließlich ist es auch im Burgenlandkreis möglich, die Gartenabfälle zu verbrennen. Jeweils von montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Oktober möglich. Ausgeschlossen sind Sonn- und Feiertage.