05. Dezember 2024 – Radio Brocken
Viele Betriebe wollen noch im alten Jahr die Urlaubsplanung für das neue Jahr haben. Doch kann der Arbeitgeber verlangen, dass man den kompletten Urlaub im Voraus plant?
Wer seinen Urlaub gerne spontan plant, kann aufatmen: Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten nicht zwingen, den kompletten Jahresurlaub im Voraus festzulegen. Eine wegweisende Klarstellung der Arbeitnehmerkammer Bremen sorgt nun für Rechtssicherheit.
Klare Grenzen für Arbeitgeber
Die Experten der Arbeitnehmerkammer Bremen ziehen eine deutliche rote Linie: Maximal 60 Prozent des Jahresurlaubs dürfen Arbeitgeber von ihrer Belegschaft zur Vorausplanung verlangen. Der Rest – mindestens 40 Prozent – muss für die flexible Gestaltung der Arbeitnehmer verfügbar bleiben.
So rechnet sich der Freiraum
Ein konkretes Beispiel macht die Regelung greifbar: Bei einer klassischen Fünf-Tage-Woche mit dem gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen bedeutet dies acht Tage, die Beschäftigte nach eigenem Ermessen einplanen können.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Doch auch diese Faustregel hat ihre Grenzen. "Besondere betriebliche Umstände, wie etwa eine Auftragshäufung in der zweiten Jahreshälfte, können Anpassungen erforderlich machen", erklärt ein Sprecher der Arbeitnehmerkammer. Zudem bleiben Arbeitgebern wichtige Kontrollrechte: Sie können Urlaubsanträge aus triftigen Gründen ablehnen – etwa wenn Kollegen mit schulpflichtigen Kindern in den Ferienzeiten Vorrang haben oder dringende betriebliche Belange dagegensprechen.
Die Botschaft ist klar: Urlaubsplanung bleibt ein Balanceakt zwischen betrieblichen Notwendigkeiten und persönlicher Flexibilität – aber mit klaren Rechten für die Arbeitnehmer.