05. Dezember 2024 – Radio Brocken
Der Countdown läuft: Wer noch einen rosa oder grauen Papierführerschein im Portemonnaie trägt, sollte jetzt handeln.
Am 19. Januar 2025 endet für viele die Frist zum Umtausch. Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Das Ziel: Bis 2033 soll die gesamte EU auf ein einheitliches, fälschungssicheres Scheckkartenformat umgestellt sein.
Wer muss jetzt aktiv werden
Besitzer von Führerscheinen, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, sollten prüfen, ob sie betroffen sind. Besonders im Fokus stehen ältere graue und rosafarbene Papierdokumente, bei denen das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend ist.
Aktuell betrifft die Regelung alle, die 1971 oder später geboren wurden. Bis zum 19. Januar 2025 müssen sie ihren alten Führerschein umtauschen. Wer zwischen 1953 und 1970 geboren wurde, hat die Frist bereits verpasst und sollte den Umtausch dringend nachholen – andernfalls droht ein Verwarngeld von zehn Euro. Wichtig: Die Fahrerlaubnis bleibt in jedem Fall bestehen, auch wenn das Dokument ungültig wird.
Auch alte Kartenführerscheine betroffen
Für Führerscheine, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gelten gestaffelte Fristen bis 2033. Die erste Umtauschfrist für Kartenführerscheine endet am 19. Januar 2026 und betrifft Dokumente aus den Jahren 1999 bis 2001.
Was passiert, wenn die Frist verstreicht
Wer mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Verwarngeld in Deutschland. Auch im Ausland kann es zu Problemen kommen – etwa bei Verkehrskontrollen oder der Anmietung eines Mietwagens. Experten raten daher, den Umtausch nicht bis zur letzten Minute aufzuschieben.
So läuft der Umtausch ab
Der Umtausch erfolgt über die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes. Für den Antrag benötigt man ein biometrisches Foto, den alten Führerschein, einen Identitätsnachweis und gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Die Kosten belaufen sich auf etwa 25 Euro, zuzüglich möglicher Versandgebühren.
Die neuen Führerscheindokumente sind nur 15 Jahre gültig und müssen danach – ähnlich wie Personalausweise oder Reisepässe – erneuert werden. Beim Umtausch werden die alten Fahrerlaubnisklassen in das aktuelle EU-System übertragen. Dabei bleibt der Bestandsschutz erhalten: Wer früher mit einem Führerschein der Klasse 3 größere Fahrzeuge fahren durfte, behält diese Berechtigung.
Erinnerung an vergangene Zeiten
Für Nostalgiker gibt es gute Nachrichten: Der alte Führerschein kann auf Wunsch als Souvenir behalten werden. Nach der Entwertung durch die Behörde darf er wieder mit nach Hause genommen werden – ein kleines Stück Geschichte für die eigene Sammlung.
Also, kein Grund zur Panik, aber auch keine Zeit zu verlieren: Der Umtausch ist eine Formalität, die den Führerschein zukunftssicher macht – und vielleicht auch ein Stück Ordnung ins Portemonnaie bringt.