24. Oktober 2024 – Radio Brocken

Gesundheit

Ab 1. November: Diese Änderung beim Arztbesuch sollte man kennen

Für die Besuche in der Arztpraxis gibt es ab dem 1. November eine interessante Neuerung.

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In Sachsen-Anhalt nimmt die Gewalt gegen medizinisches Personal zu. (Symbolbild), Foto: Tom Weller/dpa

Wer mit Rücken- oder Schulterschmerzen oder ähnlichen Beschwerden zum Arzt geht, bekommt in der Regel ein Rezept oder eine Verordnung für den Physiotherapeuten. Bislang bestimmte der Arzt Dauer und Art der Anwendungen. Ab dem 1. November 2024 gibt es hierfür eine interessante Änderung.

Blankoverordnungen für Physiotherapie ab dem 1. November möglich

Ab November kann ein Arzt für Physiotherapie sogenannte Blankoverordnungen ausstellen. Damit wird die Verantwortung für Diagnose sowie Art und Dauer einer Behandlung in die Hände des Physiotherapeuten übergeben. Dadurch wird die Behandlung insgesamt flexibler. Oftmals ist nämlich nicht von Beginn an abzusehen, wie lange Physiotherapie notwendig ist. Je nach Patient wird mehr oder weniger Zeit benötigt. Durch eine Blankoverordnung muss der Patient nicht zwischendurch erneut zum Arzt gehen, um seine Behandlung verlängern zu lassen. Die Entscheidung obliegt dem behandelnden Physiotherapeuten, zumindest für Schulterprobleme wie Frakturen oder Arthrose in diesem Bereich. Für spezielle Fälle kann beziehungsweise muss nach wie vor ein Arzt entscheiden. 

In der Regel muss für eine Physiotherapie-Verordnung zugezahlt werden. Bei Blankoverordnungen ist dies erst am Ende möglich, wenn man genau weiß, wie umfangreich die Behandlung war.

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