Magdeburg

Attentat von Halle: So lief der zweite Prozesstag

Pünktlich um 10 Uhr beginnt am Mittwoch der zweite Prozesstag zum Anschlag von Halle im Landgericht Magdeburg.

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Nachdem der Angeklagte am Vortag bereits die Morde an Jana L. und Kevin S. gestanden hat, beginnt der zweite Verhandlungsakt mit dem Sichten des Videomaterials, welches der Attentäter mit seiner Helmkamera ins Internet streamte.

Keine Reue beim Täter, Tränen bei den Nebenklägern

Bereits am Vortag war der Angeklagte durch rassistische und menschenverachtende Äußerungen bei der Schilderung der Tat aufgefallen. Auch beim Zeigen des Videomaterials zeigt er keinerlei Reue. Die Nebenkläger verlassen während der Todesszenen unter Tränen den Gerichtssaal.

Mit seiner Tat wollte der Angeklagte zeigen, was man auch mit improvisierten Mitteln erreichen kann. In seinen Aussagen wird einmal mehr sein tiefverwurzelter Fremdenhass deutlich. Für seine Ziele hätte er auch den eigenen Tod in Kauf genommen. Dass Jana L. sein Opfer wurde, beschreibt er als Zufall - es hätte auch jeden anderen Menschen, der sich ihm in den Weg stellt, treffen können.

Mittag: Rechtsanwalt Hans-Dieter Weber befragt seinen Mandanten

Der Angeklagte beantwortet die Fragen. Er berichtet u. a., dass er nie in einer Synagoge war. Er sagt, dass er auch Angst hatte, dass während der Tat niemand in der Synagoge ist. Hintergrund: Sein Anwalt will damit suggerieren, dass sein Mandat nicht wusste, ob Menschen in der Synagoge waren. Einspruch der Nebenkläger. Die Vorsitzende belehrt den Anwalt über das Verfahren. Weber will die Aussage seines Mandanten später korrigieren lassen. Weber will 15 Minuten unterbrechen, um einen Antrag zu verfassen. Am Ende wird der Antrag abgelehnt.

Auch andere Anwälte befragen den Angeklagten. Zwei Anwälten möchte er nicht mehr antworten. Die Fragen der Anwälte werden dem Gericht übergeben, sodass die Fragen später über das Gericht gestellt werden können.

Woher hat der Angeklagte die Waffenbaukenntnisse?

Im Darknet hat es sich mit einem Gesprächspartner dazu ausgetauscht. Dieser Chatpartner hat dem Angeklagten ebenso 0,1 Bitcoins geschickt. Der Angeklagte hat dem Chartpartner versprochen, dieses Geld für einen Anschlag auf Muslime zu verwenden. Um aus den Bitcoins Bargeld zu machen, tauschte der Angeklagte die Bitcoins mit einem anderen Kontakt in 1.000 Euro um. Die Übergabe erfolgte in einem Schnellrestaurant in der Lutherstadt Eisleben. Das Geld hat er dann für die Vorbereitung für den Anschlag verwendet.

Nächste Woche Dienstag, 28. Juli geht die Fragerunde weiter.

Alles vom Prozess zum Attentat in Halle

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