30. Januar 2025 – dpa Nachrichten

Bundestagswahl

Landeswahlleiterin rät zu rechtzeitigem Briefwahl-Antrag

Bei der vorgezogenen Bundestagswahl bleiben für die Briefwahl nicht wie sonst zwischen vier und fünf, sondern deutlich weniger Zeit. Was sollten Briefwähler beachten?

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Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt nach Antrag Anfang Februar. (Symbolbild), Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Sachsen-Anhalts Landeswahlleiterin Christa Dieckmann ruft Briefwähler dazu auf, den verkürzten Briefwahlzeitraum zu beachten. «Wer bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar nicht an die Urne geht, muss die Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen ausfüllen und schnellstmöglich zurücksenden», sagte Dieckmann.

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt nach Antrag Anfang Februar. Die Briefwähler würden das Risiko tragen, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingehe, hieß es von der Landeswahlleiterin. Die Deutsche Post verweist darauf, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag (20. Februar) vor der letzten Leerung des Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, noch rechtzeitig die Wahlämter erreichen.

Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis in das Wahllokal mitbringen.

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