24. März 2025 – Radio Brocken
Am kommenden Wochenende wird die Zeit wieder auf Sommerzeit umgestellt. Was bedeutet die Zeitumstellung für Arbeitnehmer?
Wenn in der Nacht zum Sonntag, den 30. März 2025, die Uhren auf Sommerzeit umgestellt werden, bedeutet das für viele Menschen lediglich eine Stunde weniger Schlaf. Doch für diejenigen, die in dieser Nacht arbeiten – ob im Krankenhaus, als Taxifahrer oder in der IT-Überwachung – hat die Zeitumstellung direkte Konsequenzen, vor allem finanzieller Natur.
Eine Stunde weniger, aber ohne Nacharbeiten
Die Umstellung von 2 Uhr auf 3 Uhr verkürzt die Nachtschicht um eine Stunde. Für Betroffene, die nach Stunden bezahlt werden, heißt das: weniger Lohn. Wie der DGB Rechtsschutz erklärt, entfällt in der Regel die Bezahlung für die nicht gearbeitete Stunde. Auch die Nachtschichtzulage für diese Stunde wird nicht gezahlt.
Für Arbeitnehmer mit einem festen Monatslohn ändert sich hingegen nichts – die verkürzte Schicht hat keine Auswirkungen auf ihr Gehalt. Und eine gute Nachricht für alle Beschäftigten: Die fehlende Stunde muss nicht nachgearbeitet werden. Der Arbeitgeber darf dies laut geltendem Arbeitsrecht nicht verlangen.
Regelungen im Arbeitsvertrag entscheidend
Obwohl die Zeitumstellung für viele Nachtschichtarbeiter einen finanziellen Nachteil bedeutet, hängt es letztlich von den individuellen Regelungen im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ab, wie genau die Umstellung gehandhabt wird.