Vekehrsrecht

Strafzettel bekommen? Nach dieser Frist ist er verjährt

Das geht fix: falsch geparkt, Knöllchen kassiert. Sie überweisen das Verwarngeld, und die Sache ist vom Tisch. Aber was geschieht, wenn Sie das Bezahlen vergessen? Oder wenn Sie es nicht einsehen?

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© Björn Wylezich - Fotolia

Wenn Sie falsch parken oder keinen gültigen Parkschein haben, müssen Sie mit einem Strafzettel rechnen. Die Kosten richten sich nach dem Verstoß. Aber nicht immer ist das Ordnungsamt im Recht. Gegen das Verwarngeld können Sie zwar keinen Einspruch einlegen – dafür aber gegen einen Bußgeldbescheid.
Kennen Sie den Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeldbescheid? Dies und vieles mehr erfahren Sie hier.


Strafzettel verloren oder nicht bezahlt: Was passiert dann?

Knöllchen am Auto? Dann können Sie das darauf geforderte Verwarngeld innerhalb einer Woche überweisen. Und damit ist die Sache vom Tisch. Wenn Sie das Knöllchen allerdings nicht bezahlen, erhalten mit der Post daraufhin einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle, häufig mit einer Gebühr von 28,50 Euro. Dadurch wird die Angelegenheit für Sie also noch teurer.

Kann ich Einspruch gegen einen Strafzettel einlegen?

Ja. Beim Strafzettel geht es zunächst um ein Verwarnungsgeld, zum entsprechenden Vorwurf können Sie in einer Anhörung Stellung beziehen. Außerdem können Sie die Zahlung verweigern. Falls Sie aber das Verwarngeld bereits bezahlt haben, können Sie den Strafzettel später nicht mehr anfechten.

Falls Sie den Vorwurf nicht ausräumen konnten und auch nicht bezahlt haben, werden Sie daraufhin einen Bußgeldbescheid erhalten. Auch dieser Bescheid bietet die Möglichkeit, dass Sie sich zum Vorfall äußern und durch einen Einspruch begründen, weshalb Sie das Bußgeld nicht bezahlen wollen. Nachdem dieser Einspruch geprüft wurde, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die Zahlungsaufforderung entfällt.
  • Die Forderung bleibt bestehen. Im Falle von Mahnungen oder gar einer Gerichtsverhandlung kann es dann zu weiteren Kosten für Sie kommen.

Wann ist ein Strafzettel verjährt?

Der Strafzettel bedeutet für Sie als Falschparker ein Verwarnungsgeld, das binnen einer Woche zu bezahlen ist. Andernfalls wird aus dem Knöllchen ein Bußgeldbescheid, der Ihnen schriftlich zugestellt werden muss – und zwar innerhalb von drei Monaten nach dem Falschparken. Wer nach dieser Frist einen Zahlungsbescheid erhält, muss ihm nicht Folge leisten.

Wie bezahle ich den Strafzettel?

Überweisen Sie den genannten Betrag an die Bankverbindung, die auf dem Strafzettel angegeben ist. Ganz wichtig ist, dass Sie auch den dort genannten Verwendungszweck angeben. Andernfalls kann Ihnen die Zahlung nicht problemlos zugeordnet werden. In einigen Bundesländern können Sie das Verwarnungsgeld auch in bar bezahlen.

Strafzettel auf dem Supermarktparkplatz?

Auch auf privaten Parkplätzen können Strafzettel erteilt werden. Allerdings müssen die Autofahrer darüber auf einem gut sichtbaren Schild informiert werden. Dort wird häufig angegeben, wie lange ein Auto dort geparkt werden darf und dass eine Parkscheibe verwendet werden muss.

Wenn Sie dagegen verstoßen oder die erlaubte Parkdauer überschreiten, riskieren Sie auch hier ein Knöllchen. Das ist allerdings kein öffentliches Verwarngeld, sondern eine Vertragsstrafe. Und die ist zu bezahlen, urteilen Gerichte häufig.

Hier muss der Fahrer bezahlen und nicht der Halter, denn eine Halterhaftung gilt auf privaten Parkplätzen nicht. Gegebenenfalls muss der Halter vor Gericht bei Zweifeln aber glaubhaft machen können, dass er zum betreffenden Zeitpunkt nicht der Fahrer seines Autos war. Den Fahrer muss er dabei aber nicht benennen.

Strafzettel trotz Anwohnerparkausweis

Wer einen Bewohnerparkausweis (häufig auch Anwohnerparkausweis genannt) besitzt, darf in der entsprechenden Zone auf den vorgesehenen Flächen parken.

Wichtig: Der Ausweis muss gut sichtbar und alle nötigen Angaben ablesbar sein. Idealerweise bringen Sie ihn innen an der Windschutzscheibe an. Falls die Kontrolleure des Ordnungsamts den Ausweis nicht finden oder die Angaben nicht lesen können, droht ein Knöllchen – zu dem Sie aber Stellung nehmen können (siehe oben).

Strafzettel trotz Parkscheibe

Sie haben die Parkscheibe korrekt eingestellt und bekommen trotzdem ein Knöllchen. Sofern Sie die erlaubte Zeit nicht überschritten haben, muss der Strafzettel eine andere Ursache haben. Unter Umständen haben Sie einen der folgenden Fehler begangen, der laut der Website bussgeldkatalog.org entsprechend geahndet wird:

  • weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung (10 Euro)
  • näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt (15 Euro)
  • auf Fußgängerüberwegen bzw. weniger als 5 Meter davor (25 Euro)
  • im absoluten/eingeschränkten Halteverbot oder einer Halteverbotszone (25 Euro)
  • In Feuerwehrzufahrt geparkt (55 Euro)
  • Unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt (55 Euro)

Stellen Sie die Parkscheibe immer auf die volle oder halbe Stunde nach der Ankunftszeit ein. Sie muss gut von außen lesbar sein. Je nachdem, wie lange Sie parken, droht sonst ein Verwarnungsgeld von 10 bis 30 Euro. Infos, wie man diese richtig verwendet, lesen Sie hier.

Strafzettel für Falschparken: Wie viel müssen Sie bezahlen?

Die folgende Übersicht der Website bussgeldkatalog.org nennt ein paar Verstöße und die entsprechenden Bußen:

  • Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen 35 Euro
    ...mit Behinderung 55 Euro
    ...länger als ein Stunde 55 Euro
    ...dabei Einsatzfahrzeuge behindert 100 Euro + 1 Punkt
  • Parken auf Geh- und Radwegen 55 Euro
    ...mit Behinderung 70 Euro + 1 Punkt
    ...länger als ein Stunde 70 Euro + 1 Punkt
  • Parken in zweiter Reihe 55 Euro


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