Auch im April müssen Sie sich auf einige Änderungen einstellen. Für viele Bürger gibt es beispielsweise Lohnerhöhungen und in Deutschland werden die letzten Atomkraftwerke abgeschaltet.
1. Lohnerhöhungen
Der neue Tarifvertrag für Maler und Lackierer gilt bereits seit dem 1. Januar 2023. Nun folgt die nächste Erhöhung. Ab dem 1. April 2023 gibt es für sie einen neuen Mindestlohn. Der Mindestlohn I (Helfer) liegt dann bei 12,50 Euro und der Mindestlohn II bei 14,50 Euro. Für die Auszubildenden ist auch eine Erhöhung vorgsehen, allerdings erst im August. Sie verdienen dann im ersten Lehrjahr 770 Euro, im zweiten Lehrjahr 850 Euro und im dritten Lehrjahr 1.015 Euro.
Auch im Bauhauptgewerbe wird es zum 1. April mehr Geld geben: im Westen 2 Prozent und im Osten 2,7 Prozent. Außerdem wird mit dem Mai-Gehalt eine Einmalzahlung von 450 Euro fällig und auch die Anfahrtswege der Beschäftigten zu ihren Baustellen müssen künftigt entschädigt werden.
Außerdem werden auch Leihbeschäftigte besser bezahlt werden. Diese erhalten ab dem 1. April einen Mindestlohn von 13 Euro.
2. Deutschlandticket
Das Deutschlandticket wird es erst ab dem 1. Mai 2023 geben, aber der Vorverkaufsstart beginnt bereits am 3. April 2023. Mit dem Deutschlandticket oder 49-Euro-Ticket kann man ähnlich wie mit dem 9-Euro-Ticket im vergangenen Jahr durch ganz Deutschland reisen.
3. Abschaltung einiger Atomkraftwerke
Im Moment gibt es nur noch drei Atomkraftwerke in Deutschland: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Am 15. April 2023 sollen diese nun aber auch endültig vom Netz getrennt und abgeschaltet werden. Eigentlich sollten sie bereits Ende 2022 abgeschaltet werden, aber auf Grund der Energiekrise hatte der Bundeskanzler Olaf Scholz den vorübergehenden Weiterbetrieb beschlossen.
4. Corona-Regeln
Die aktuellen Corona-Regeln, wie etwa das Tragen einer FFP2-Maske in Arztpraxen und Krankenhäusern gilt noch bis zum 7. April 2023. Danach muss die Bundesregierung beschließen, ob diese weiterhin bestehen bleiben, neue Regelungen hinzukommen oder alles abgeschafft werden soll.
5. Preiserhöhung bei Microsoft
Viele benutzen die Programme von Microsoft täglich und sind auf die angewiesen. Nun erhöht Microsoft zum 1. April 2023 die Preise für seine Cloud-Produkte. Das betrift alle Online-Produkte, wie Microsoft 365, Office 365 und Dynamics 365. Überall steigen die Preise um 11 Prozent. Bei noch laufenden Veträgen wird die Preisanpassung erst bei der Vetragsverlängerung gültig werden.
6. Geänderter Ablauf beim Lohnsteuerabzug
Mehr Netto vom Brutto! Ab dem 1. April 2023 sind geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug anzuwenden. Die Änderungen berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro durch das Jahressteuergesetzes 2022. Beide Beträge wurden zum 1. Januar erhöht.