26. Januar 2022 – dpa Nachrichten

Wenige Corona-Fälle im Justizvollzug in Sachsen-Anhalt

Die coronabedingten Ausfälle von Bediensteten des Justizvollzugs in Sachsen-Anhalt halten sich derzeit in Grenzen und auch die Zahl infizierter Gefangener ist relativ gering.

gefängnis knast zelle polizei © pixabay.jpg

Die coronabedingten Ausfälle von Bediensteten des Justizvollzugs in Sachsen-Anhalt halten sich derzeit in Grenzen und auch die Zahl infizierter Gefangener ist relativ gering. Aktuell sei eine einstellige Zahl von Bediensteten des Justizvollzugs erkrankt oder befinde sich in häuslicher Quarantäne, teilte das Justizministerium am Mittwoch in Magdeburg auf Anfrage mit. Gemessen am Gesamtpersonalbestand sei das weniger als ein Prozent. Die Zahl der infizierten Gefangenen habe am Mittwoch bei acht gelegen bei einer Gesamtzahl von rund 1500.

Seit Beginn der Corona-Pandemie bis Ende 2021 seien insgesamt 124 Bedienstete und 34 Gefangene nachweislich mit Sars-CoV-2 infiziert gewesen.

Um die Gefangenen vor Infektionen zu schützen, würden neue Häftlinge zunächst für begrenzte Zeit in einem gesonderten Bereich untergebracht, hieß es weiter aus dem Ministerium. Dort würden regelmäßig Antigen-Schnelltests durchgeführt. Zudem würden Gefangene etwa bei Krankheitssymptomen und bei Kontakt zu positiv getesteten Gefangenen oder Bediensteten getestet. Es gebe aber auch Schnelltestungen ohne Anlass. Bei positiven Ergebnissen folge ein PCR-Test, der Gefangene werde in Quarantäne untergebracht. Die medizinische Betreuung des betroffenen Gefangenen ist in allen Justizvollzugseinrichtungen sichergestellt.

Auch die Besuchsregelungen sind pandemiegemäß angepasst. Als Besucher seien nur Genesene, vollständig Geimpfte und negativ Getestete zugelassen (3G). Während des Besuchs müssen die Besucher durchgehend eine medizinische Maske - empfohlen wird eine FFP2-Maske - tragen. Zwischen Besucher und Besuchtem gibt es eine Plexiglasscheibe, körperliche Kontakte sind nicht gestattet. Langzeitbesuche sind derzeit ausgesetzt. Sachsen-Anhalt hat zudem die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu 120 Tagen ausgesetzt.

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