09. Februar 2025 – dpa Nachrichten
Geschlecht oder Vorname ändern? Dank Selbstbestimmungsgesetz geht das einfacher – und in Sachsen-Anhalt wurde es bereits hundertfach genutzt. Doch nun zeichnet sich ein neuer Trend ab.
Seit 100 Tagen können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher ändern. In Sachsen-Anhalt haben bereits viele diese Möglichkeit genutzt – doch die Zahl der Anmeldungen geht zurück, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Standesämtern zeigt.
Das am 1. November in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz soll vor allem transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen die Anerkennung ihrer Identität erleichtern. Psychologische Gutachten oder gerichtliche Beschlüsse sind nicht mehr nötig, eine Erklärung beim Standesamt genügt. Nach der Anmeldung gilt eine dreimonatige Wartefrist, bevor die Änderung wirksam wird.
Rückläufige Zahlen
In Magdeburg wurden bisher 114 Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags abgegeben, 39 Fälle befinden sich noch in der Wartefrist, teilte ein Sprecher mit. Zehn Anmeldungen kamen von Minderjährigen, zwei davon konnten nicht bearbeitet werden, weil die Zustimmung eines sorgeberechtigten Elternteils fehlte.
Auch in Halle (Saale) ist die Zahl der Anmeldungen gesunken, wie die Stadt mitteilte. Dort wurden bislang 98 Erklärungen abgegeben, darunter 14 für «divers» und neun für «ohne Geschlechtseintrag».
Auch in Burg zeigt sich ein ähnlicher Trend. Während im November noch sechs Erklärungen eingereicht wurden, waren es im Dezember und Januar jeweils nur zwei. Insgesamt wurden dort zehn Änderungen final vorgenommen. In Wanzleben-Börde seien final vier Erklärungen vorgenommen worden, die Zahl sei auch hier rückläufig, sagte der Sprecher.
Umsetzung läuft nicht immer reibungslos
Das Gesetz werde von vielen Betroffenen als große Verbesserung wahrgenommen, sagte Lex Keck, vom Begegnungs- und Beratungs-Zentrum «lebensart» in Halle. Dennoch gebe es Hürden bei der Umsetzung.
Besonders kleinere Standesämter seien oft nicht ausreichend geschult, teils fehle es an klaren Abläufen und Formularen. Auch bei der Namenswahl habe es Missverständnisse gegeben. Der Verband habe dafür Schulungen den Standesämtern angeboten, doch bislang kam keine Rückmeldung, so Keck.
Zudem sei die dreimonatige Wartefrist unnötig, da sich die meisten Betroffenen lange vor der Antragstellung mit dem Thema auseinandersetzen. «Ich habe noch keine Person getroffen, die sich innerhalb dieser Frist umentschieden hat», sagte Keck.