22. April 2021 – dpa Nachrichten
Halle (dpa/sa) - Eine Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes zur Durchführung von Wahlkampfveranstaltungen zur Landtagswahl hat am Donnerstag in Sachsen-Anhalt für Verwirrung gesorgt. In dem Schreiben an die Landkreise und kreisfreien Städte, das der dpa vorliegt, hieß es unter anderem, dass Wahlkampfveranstaltungen, die keine Versammlungen seien, verboten wären. Auch bei Wahlkampfwerbung an Infoständen der Parteien handele es sich um Veranstaltungen, die dem Veranstaltungsverbot nach der Corona-Eindämmungsverordnung unterlägen. Am Nachmittag zog das Landesverwaltungsamt die Rundverfügung zurück.
In einigen Kommunen und bei den Organisatoren von Wahlkampfveranstaltungen habe das Schreiben für Irritationen gesorgt, erklärte das Landesverwaltungsamt. «Dafür möchten wir uns entschuldigen. In der Absicht, die vielen im Vorfeld entstandenen Fragen aufzugreifen und zu klären, wie mit den Corona-Regeln zu verfahren ist, haben wir mit dieser Rundverfügung nicht das gewünschte Ziel erreicht», erklärte Pressesprecherin Denise Vopel.
In den letzten Wochen seien zahlreiche Fragen hinsichtlich der Handhabung der Corona-Auflagen im bevorstehenden Landtagswahlkampf an das Amt herangetragen worden, berichtete Vopel. Diese seien mit dem Pandemiestab des Landes abgestimmt worden. «Die daraus resultierende Rundverfügung hatte heute vielerorts zu verärgerten Reaktionen und erneuten Fragen geführt.» In der Folge seien nun erneute Abstimmungen erforderlich.