06. Januar 2025 – dpa Nachrichten
Bis heute gibt es aus Sicht der Linken im Fall Oury Jalloh weder Aufklärung noch Gerechtigkeit. Die Partei will mit einem Untersuchungsausschuss mehr Klarheit schaffen.
20 Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh fordert die Linke in Sachsen Anhalt erneut Aufklärung. Der Mann aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 bei einem Feuer in einer Polizeizelle gestorben. «Bis heute gibt es weder Aufklärung, wie ein Mensch unter polizeilicher Aufsicht zu Tode kommen konnte, noch Gerechtigkeit», teilten die Linke-Landesvorsitzenden Janina Böttger und Hendrik Lange mit.
Viele Fragen zum Tod Jallohs, einem möglichen rassistischen Hintergrund und den Verantwortlichkeiten blieben ungeklärt. Böttger und Lange wiederholten die Forderung ihrer Partei nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Landtag. Dieser soll den Umgang mit dem Fall in den Behörden neu aufrollen und politische Aufklärung leisten. Auch nach 20 Jahren reiße der Fall eine große Wunde bei den Angehörigen und Freunden, aber auch in das Vertrauen in den Staat und die Sicherheitsbehörden, so die Landesvorsitzenden.
Todesumstände nicht aufgeklärt
Die Umstände des Todes von Jalloh gelten auch nach zwei Landgerichtsprozessen als nicht aufgeklärt. Nach den Ermittlungen der Behörden soll der Asylbewerber am 7. Januar 2005 in der Gewahrsamszelle einen Brand selbst gelegt haben, obwohl er in dem Raum an Händen und Füßen gefesselt war. Er war zu dem Zeitpunkt betrunken und stand unter Drogen.
Mehrere Initiativen, Freunde und Familie des Gestorbenen sprechen von «Mord» und von «offensichtlichen Missständen und Widersprüchen im Bereich der Polizeiarbeit.» Sie fordern Ermittlungen gegen verdächtige Polizisten. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte die Ermittlungen im Oktober 2018 beendet. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte bei einer Überprüfung, dass Ermittlungen nicht wieder aufgenommen werden müssten.
Im Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde des Bruders gegen das Einstellen der Ermittlungen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Familie reichte daraufhin im Juli 2023 Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.