25. März 2021 – dpa Nachrichten
Das Geflügel muss nun in geschlossenen Ställen oder unter "geeigneten Schutzvorrichtungen" untergebracht werden.
Merseburg (dpa/sa) - Nach einem Ausbruch der Geflügelpest im Saalekreis gilt dort ab Freitag eine Stallpflicht für Geflügel. Da bei einem Tier die Vogelgrippe festgestellt wurde, müsse ab Freitag sämtliches gehaltenes Geflügel wie Hühner, Wachteln und Truthühner in geschlossenen Ställen oder unter «geeigneten Schutzvorrichtungen» untergebracht werden, teilte der Kreis am Donnerstag mit.
Die Ställe müssen von oben und seitlich so gesichert sein, dass keine Wildvögel eindringen können. Wildvögel gelten als potenzielle Überträger. «Die Gefahr der weiteren Verbreitung und weiteren Einschleppung durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände wird hoch eingeschätzt.»