26. Januar 2025 – dpa Nachrichten

Landesfinanzen

Ausgaben für Pensionen steigen in Sachsen-Anhalt stark an

Wer Beamte beschäftigt, muss auch deren Altersbezüge sicherstellen. Das kann teuer werden, wie man in Sachsen-Anhalt sieht. Welche Summen fallen in den nächsten Jahren an?

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Das Land Sachsen-Anhalt muss zur Finanzierung der Altersbezüge von Beamten in den nächsten Jahren immer mehr Geld einplanen. (Symbolbild), Foto: Lino Mirgeler/dpa

Das Land Sachsen-Anhalt muss zur Finanzierung der Altersbezüge von Beamten in den nächsten Jahren immer mehr Geld einplanen. Während die Versorgungsausgaben im vergangenen Jahr bei rund 412 Millionen Euro lagen, werden diese nach Angaben des Finanzministeriums bis 2035 auf etwa 730 Millionen Euro ansteigen. Der Landesrechnungshof fordert das Land auf, den Personalbestand anzupassen und Augenmaß bei Verbeamtungen zu üben.

Zur Finanzierung der Altersbezüge hat das Land einen Pensionsfonds eingerichtet. Daraus soll aber erst Geld entnommen werden, wenn die Kosten für die ab 2007 in den Landesdienst übernommenen Beamten voll gedeckt werden können. So soll eine dauerhafte und nachhaltige Refinanzierung sichergestellt werden. «Dies wird voraussichtlich erst etwa 2041 der Fall sein, sodass die Versorgungsausgaben bis dahin vollständig aus dem Landeshaushalt finanziert werden», sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums der Deutschen Presse-Agentur.

Personalziele senken?

Für die bis Ende 2006 übernommenen Beamten leistet der Pensionsfonds nur eine geringe Absicherung, für sie müssen die Versorgungsausgaben dauerhaft aus dem Landeshaushalt bestritten werden.

«Wir sind der Auffassung, dass das Land seine Personalziele entsprechend der demografischen Entwicklung senken und bei Neueinstellungen in den Landesdienst eine restriktive Verbeamtungspraxis üben sollte», teilte der Landesrechnungshof auf Anfrage mit. Verbeamtungen sollten etwa nur bei hoheitlichen Tätigkeiten wie der Polizei erfolgen.

Rechnungshof warnt vor Auflösung des Pensionsfonds

Beschäftigte in den anderen Bereichen des Landesdiensts wie beispielsweise Lehrkräfte sollten aus Sicht der Prüfer Angestellte sein. «Denn für Tarifbeschäftigte muss das Land nach deren Eintritt in den Ruhestand auch keine Pensionen zahlen», sagte ein Sprecher des Rechnungshofs.

Ein Pensionsfonds kann durch den Landtag auch aufgelöst und für andere Zwecke eingesetzt werden. «Vor einem solchen Schritt warnen wir ausdrücklich», sagte der Sprecher des Rechnungshofs. «Das hat es in anderen Bundesländern aber bereits gegeben.»

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