Zur Steigerung der Attraktivität seines Radioprogramms Radio Brocken sowie der programmbegleitenden Angebote, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken-App und der Social Media-Präsenzen, führt der Veranstalter die Höreraktion „Der Radio Brocken KinderGarten mit Edeka“ durch. Mit seiner Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
1. Veranstalter
Veranstalter ist die Funkhaus Halle GmbH & Co. KG, vertreten durch die Funkhaus Halle Komplementär-GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Tina Wilhelm und den Geschäftsführer Mike Bröhl, Große Ulrichstraße 60 D, 06108 Halle (Saale).
2. Bekanntgaben
Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder sonstige Sprecher im Radioprogramm Radio Brocken und auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der Internetpräsentation maßgeblich.
3. Unentgeltlichkeit der Teilnahme
Die Teilnahme an der Höreraktion ist unentgeltlich.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, soweit sie nicht geschäftsunfähig sind, zugunsten einer
Tageseinrichtung der Kinderbetreuung
im Sinne von § 4 Abs. 1 Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, gleich in welcher Trägerschaft. Minderjährigen ist eine Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters, leitende Mitarbeiter der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG sowie Betreiber von EDEKA-Märkten und E-Centern in Sachsen-Anhalt und mit ihnen verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.
5. Anmeldung zur Teilnahme
Von Freitag, 21.03.2025, 06:00 Uhr, bis Donnerstag, 03.04.2025, 20:00 Uhr, können sich Teilnahmeberechtigte zur Teilnahme an der Höreraktion anmelden, indem sie in den vorgesehenen Textfeldern des Anmeldeformulars auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de oder der Radio Brocken-App
- Anrede, Name und Vorname,
- Anschrift,
- E-Mailadresse,
- eine Telefonnummer,
- ihre Beziehung zur Tageseinrichtung der Kinderbetreuung, zu deren Gunsten eine Anmeldung erfolgt (Elternteil, Erzieher/in, Leiter/in der Einrichtung, Sonstige),
- den vollständigen Namen und Ort der Tageseinrichtung der Kinderbetreuung und
- eine Telefonnummer der Tageseinrichtung der Kinderbetreuung eintragen,
- diesen Teilnahmebedingungen zustimmen und dem Veranstalter die telefonische Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Höreraktion erlauben,
- die Kenntnisnahme von den Hinweisen zum Datenschutz bestätigen sowie
- diese Daten an den Veranstalter übermitteln
(= Teilnehmer).
Mehrfachanmeldungen eines Teilnehmers für eine Tageseinrichtung der Kinderbetreuung werden zur Wahrung der Chancengleichheit nur einmal berücksichtigt. Mehrfachanmeldungen verschiedener Teilnehmer zugunsten einer Tageseinrichtung der Kinderbetreuung oder eines Teilnehmers zugunsten verschiedener Tageseinrichtungen der Kinderbetreuung sind zulässig. Anmeldungen von minderjährigen Teilnehmern bleiben unberücksichtigt.
ACHTUNG: Der Veranstalter behält sich vor, im Zeitraum vom 21.03.2025 bis 03.04.2025 Teilnehmer im Radioprogramm Radio Brocken vorzustellen und zu diesem Zweck unter der im Anmeldeformular angegebenen Telefonnummer anzurufen. Ein Gewinnanspruch wird hierdurch nicht begründet.
6. Ablauf der Höreraktion
Der Veranstalter ermittelt am
- Freitag, 28.03.2025,
- Montag, 31.03.2025,
- Dienstag, 01.04.2025,
- Mittwoch, 02.04.2025,
- Donnerstag, 03.04.2025 und
- Freitag, 04.04.2025
aus allen bis dahin eingegangenen Anmeldungen nach dem Zufallsprinzip (= Losverfahren) täglich einen Teilnehmer. Die Tageseinrichtung der Kinderbetreuung, für die sich dieser Teilnehmer angemeldet hat, kann gewinnen (= Gewinnoption). Der Veranstalter wird den Teilnehmer informieren und über ihn unverzüglich Kontakt zur Leitung der Tageseinrichtung der Kinderbetreuung herzustellen versuchen.
Für den Gewinn ist erforderlich, dass die Leitung der Tageseinrichtung der Kinderbetreuung und – soweit erforderlich – ihr Träger bis 12:00 Uhr des Folgetages der Auslosung des Teilnehmers durch den Veranstalter (auf Freitag folgt Montag) nach Absprache über die Modalitäten der Gewinnübergabe und die Verwendung des Gewinns dem Veranstalter eine schriftliche Zustimmung zur Teilnahme an der Höreraktion erteilen. Gelingt das, hat die Tageseinrichtung der Kinderbetreuung gewonnen (= Gewinner). Anderenfalls erlischt die Gewinnoption. In diesem Fall wird der Veranstalter einen weiteren Teilnehmer auslosen; Ziffer 6 Satz 2 ff gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass zur schriftlichen Zustimmung mindestens 24 Stunden an Werktagen zur Verfügung stehen müssen.
Die Bekanntgabe der Gewinner-Tageseinrichtung erfolgt zeitversetzt, regelmäßig am Folgetag des Gewinns (auf Freitag folgt Montag) im Radioprogramm Radio Brocken und auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de.
7. Gewinn
Insgesamt wird der Veranstalter sechs Tageseinrichtungen der Kinderbetreuung als Gewinner ermitteln. Jeder Gewinner erhält ein
Hochbeet
mit Saatgut und kindgerechten Gartengeräten
inklusive Montage
Der Gewinn wird persönlich überbracht. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
8. Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer oder die Tageseinrichtung der Kinderbetreuung bedeuten stets einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn.
9. Veröffentlichung von Teilnehmerdaten
Der Teilnehmer ist mit einer Nutzung seines Namens, seines Vornamens, seines Wohnortes und in Verbindung mit der Höreraktion stehender Tondokumente zur Umsetzung der Höreraktion sowie zu Eigenwerbezwecken des Veranstalters in Bezug auf die Höreraktion einverstanden. Er erklärt außerdem sein Einverständnis, dass im Zusammenhang mit der Höreraktion sein Name, sein Vorname und sein Wohnort im Radioprogramm Radio Brocken genannt und im Gewinnfall neben bei der Gewinnübergabe gegebenenfalls angefertigten Fotos und/oder Bewegtbildern (Video) mit seinem Bildnis in den programmbegleitenden Angeboten des Veranstalters, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken-App und den Social Media-Präsenzen des Veranstalters, veröffentlicht werden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung über die Höreraktion sowie zur Information über die Unternehmensaktivitäten des Veranstalters, soweit sich die Information auf diese Höreraktion bezieht. Hierauf sowie auf der Informationsfreiheit der Adressaten begründet sich das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO.
10. Datenschutz
Der Veranstalter nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die nach Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen übermittelten Daten des Teilnehmers nur, soweit sie für die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung der Höreraktion erforderlich sind. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung. Die Informationen zum Datenschutz und zu den damit verbundenen Rechten des Teilnehmers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Datenübertragbarkeit hinsichtlich seiner gemäß den Ziffern 5 und 9 dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten
https://www.RadioBrocken.de/datenschutz
sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen und werden von dem Teilnehmer hiermit zur Kenntnis genommen.
11. Haftungsbeschränkung
Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art, die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind (z. B. Nichterreichbarkeit von Telefonanschlüssen oder Accounts, Abbruch von Telefonaten, Datenverlust), sowie für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen (z. B. wenn Dateneingaben nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden). Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen ebenfalls unberührt.
12. Abbruch der Höreraktion
Der Veranstalter behält sich vor, die Höreraktion abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die ordnungsgemäße Durchführung der Höreraktion beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch der Höreraktion wird vom Veranstalter bekanntgegeben.
13. Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.