Teilnahmebedingungen für die Gewinnspielreihe „Radio Brocken – Scheine für Vereine“

Zur Steigerung der Attraktivität seines Radioprogramms Radio Brocken sowie der programmbegleitenden Angebote, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken App und der Social Media- Präsenzen führt der Veranstalter die Gewinnspielreihe „Radio Brocken – Scheine für Vereine" durch. Mit ihrer Teilnahme erklären sich Teilnehmer und Unterstützer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden:

1. Veranstalter

Veranstalter ist die Funkhaus Halle GmbH & Co. KG, vertreten durch die Funkhaus Halle Komplementär- GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Große Ulrichstraße 60 D, 06108 Halle (Saale).

2. Bekanntgaben

Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder sonstige Sprecher im Radioprogramm Radio Brocken und auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der Internetpräsentation maßgeblich.

3. Teilnahme- und Unterstützungsberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jeder im Vereinsregister eingetragene Verein mit Sitz in Sachsen- Anhalt, der vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig im Sinne von § 52 Abgabenordnung (AO) anerkannt ist. Vereine, in dessen Vorstand Mitarbeiter des Veranstalters, der Coca-Cola GmbH beziehungsweise der Coca-Cola European Partners Deutschland GmbH (= Partner des Veranstalters) oder mit ihnen verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige berufen sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Unterstützungsberechtigt sind natürliche Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr, soweit sie nicht geschäftsunfähig sind, die sich einem zur Teilnahme angemeldeten Verein (= Teilnehmer) verbunden fühlen. Minderjährigen unter 16 Jahren ist eine Unterstützung nicht gestattet.

4. Anmeldung zur Teilnahme

Der vertretungsberechtigte Vorstand kann einen teilnahmeberechtigten Verein von Montag, 07.09.2020, 06:00 Uhr bis Donnerstag, 24.09.2020, 14:00 Uhr zur Teilnahme an der Gewinnspielreihe anmelden, indem er in das Anmeldeformular auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de oder in der Radio Brocken App


  • seinen Namen und Vornamen,
  • den Namen des Vereins, seinen Sitz und seinen satzungsmäßigen Vereinszweck,
  • die VR- Nummer und das zuständige Registergericht,
  • die ungefähre Zahl der Vereinsmitglieder und
  • eine Telefonnummer einträgt,
  • seine Vertretungsberechtigung als Vorstand des Vereins und
  • die Anerkennung des Vereins als gemeinnützig versichert,
  • diesen Teilnahmebedingungen zustimmt,
  • dem Veranstalter die telefonische Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Gewinnspielreihe erlaubt,
  • die Kenntnisnahme von den Regelungen zum Datenschutz bestätigt sowie
  • diese Daten an den Veranstalter übermittelt.


Jeder Teilnehmer darf nur einmal zur Teilnahme an der Gewinnspielreihe angemeldet werden. Mehrfachanmeldungen bleiben unberücksichtigt.


ACHTUNG: Unwirksam ist die Anmeldung

  • eines nicht im Vereinsregister eingetragenen Vereins,
  • eines Vereins, der nicht vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist,
  • eines Vereins mit Sitz außerhalb von Sachsen- Anhalt oder
  • die nicht durch den vertretungsberechtigten Vorstand des Vereins erfolgt.

5. Ablauf der Gewinnspielreihe (Spielregeln)

Im Zeitraum von Montag, 14.09.2020 bis Freitag, 25.09.2020 wird montags bis freitags täglich ein Gewinnspiel durchgeführt; insgesamt finden also zehn zeitlich aufeinanderfolgende Gewinnspiele statt.

a) Beginn eines Gewinnspiels

Zu Beginn eines Gewinnspiels wählt der Veranstalter aus allen Teilnehmern nach dem Zufallsprinzip (= Losverfahren) einen Teilnehmer aus und gibt ihn zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr im Radioprogramm Radio Brocken bekannt. Diese Bekanntgabe begründet noch keinen Gewinnanspruch.

b) Gewinnanruf

Ab der erstmaligen Bekanntgabe des ausgelosten Teilnehmers im Radioprogramm Radio Brocken kann jede unterstützungsberechtigte Person (= Unterstützer) bis zum Ablauf der zwei unmittelbar nachfolgenden Musiktitel, im Fall von Programmunterbrechungen innerhalb der auf die erstmalige Bekanntgabe folgenden acht Minuten (= Gewinnfrist) unter der Gewinnhotline

0345 20 44 300

beim Veranstalter anrufen. Die Kosten des Anrufs bestimmen sich nach dem Standort und dem Telefontarif des Unterstützers (Basistarif für Orts-/Ferngespräch).

ACHTUNG: Gewinnanrufe von Unterstützern unter 16 Jahren bleiben unberücksichtigt.

Aus rechtlichen Gründen und zur (gegebenenfalls erneuten) Veröffentlichung werden Telefongespräche aufgezeichnet. Mit dem Ablauf der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht in § 25 Abs. 1 Mediengesetz des Landes Sachsen- Anhalt werden die Aufzeichnungen gelöscht. Der Aufzeichnung kann widersprochen werden mit der Folge, dass der Veranstalter die Telefonverbindung trennt und der Anruf unberücksichtigt bleibt.

Geht innerhalb der Gewinnfrist mindestens ein Anruf für den ausgelosten Teilnehmer ein und widerspricht der anrufende Unterstützer nicht der Aufzeichnung des Telefonates, hat der Teilnehmer gewonnen (= Gewinner). Anderenfalls erlischt seine Gewinnchance; seine Anmeldung bleibt aber für nachfolgende Gewinnspiele der Gewinnspielreihe bestehen. Der Veranstalter wird unverzüglich einen weiteren Teilnehmer auslosen, bis ein Gewinner ermittelt ist (= Wiederholung ab Ziffer 5 a)).

Der Veranstalter behält sich aus technischen und redaktionellen Gründen eine zeitversetzte Veröffentlichung von Telefonaten vor.

c) Möglichkeit zur Verdopplung des Gewinns

Der Gewinner wird unverzüglich auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de veröffentlicht. Sodann können unterstützungsberechtigte Personen (= Unterstützer), die über einen Radio Brocken Account verfügen (oder einen solchen Account einrichten), bis 16:00 Uhr des Tages einen Voting-Button anklicken. Betätigen in vorgenanntem Zeitraum mindestens 100 Unterstützer diesen Voting- Button, verdoppelt sich der Gewinn des Teilnehmers.

6. Gewinn

Der Gewinner erhält eine finanzielle Unterstützung von

€ 500,00

sowie im Falle der Verdopplung des Gewinns nach Ziffer 5 c)

weitere € 500,00.

Der Gewinn wird dem vertretungsberechtigten Vorstand des Teilnehmers nach Wahl des Veranstalters in bar oder durch Verrechnungsscheck übergeben oder auf ein Vereinskonto überwiesen.

Der Veranstalter ist berechtigt, vor der Übergabe des Gewinns die Registereintragung des Teilnehmers und die Identität des vertretungsberechtigten Vorstands, z. B. durch Einsichtnahme in das Vereinsregister und/oder den Personalausweis oder Reisepass des vertretungsberechtigten Vorstands zu überprüfen.

7. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach Ende der Gewinnspielreihe nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name und Vorname des vertretungsberechtigten Vorstandes, Name, Sitz, VR- Nummer des Teilnehmers, zuständiges Registergericht und Telefonnummer sowie die Gemeinnützigkeit des Teilnehmers bedeuten stets einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn. Er ist zurückzugewähren.

8. Veröffentlichung von Teilnehmerdaten

Der Teilnehmer, sein vertretungsberechtigter Vorstand persönlich und der den Gewinnanruf tätigende Unterstützer sind mit einer Nutzung ihres Namens und in Verbindung mit der Gewinnspielreihe stehender Tondokumente zur Umsetzung der Gewinnspielreihe sowie zu Eigenwerbezwecken des Veranstalters in Bezug auf die Gewinnspielreihe einverstanden. Der Teilnehmer, sein vertretungsberechtigter Vorstand persönlich und der den Gewinnanruf tätigende Unterstützer erklären außerdem ihr Einverständnis, dass ihr Name im Radioprogramm Radio Brocken genannt wird sowie ihr Name und gegebenenfalls bei der Gewinnübergabe angefertigte Fotos mit ihrem Bildnis – auch als Bewegtbild (Video) – im Zusammenhang mit der Gewinnspielreihe in den programmbegleitenden Angeboten des Veranstalters, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken App und den Social Media- Präsenzen des Veranstalters veröffentlicht werden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung über die Gewinnspielreihe sowie zur Information über die Unternehmensaktivitäten des Veranstalters, soweit sich die Information auf diese Gewinnspielreihe bezieht. Hierauf sowie auf der Informationsfreiheit der Adressaten begründet sich das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO.

9. Datenschutz

Der Veranstalter nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten von Teilnehmern, vertretungsberechtigten Vorständen und Unterstützern unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die nach Ziffer 4 übermittelten Daten nur, soweit sie für die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung der Gewinnspielreihe erforderlich sind. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.

Die Informationen zum Datenschutz und zu den damit verbundenen Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Datenübertragbarkeit

https://www.radiobrocken.de/informationen/Datenschutz-id300635.html

hinsichtlich der gemäß Ziffern 4, 5 und 8 dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen und werden von den Teilnehmern und Unterstützern hiermit zur Kenntnis genommen.

10. Haftungsbeschränkung

Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art (z. B. Serverabstürze während der Abstimmung, Datenverlust, Nichterreichbarkeit von Telefonnummern, Abbruch von Telefongesprächen), die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind, sowie für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen (z. B. wenn Dateneingaben nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden). Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen ebenfalls unberührt.

11. Abbruch der Gewinnspielreihe

Der Veranstalter behält sich vor, die Gewinnspielreihe abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspielreihe beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch der Gewinnspielreihe wird vom Veranstalter bekanntgegeben.

12. Ausschluss des Rechtswegs

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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