Zur Steigerung der Attraktivität seines Radioprogramms Radio Brocken sowie der programmbegleitenden Angebote, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken App und der Social Media- Präsenzen führt der Veranstalter die Gewinnspielreihe „Die Radio Brocken Hunni-Hits“ durch. Mit seiner Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden:
1. Veranstalter
Veranstalter ist die Funkhaus Halle GmbH & Co. KG, vertreten durch die Funkhaus Halle Komplementär- GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Große Ulrichstraße 60 D, 06108 Halle (Saale).
2. Bekanntgaben
Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder sonstige Sprecher im Radioprogramm Radio Brocken und auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der Internetpräsentation maßgeblich.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr, soweit sie nicht geschäftsunfähig sind. Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters oder mit ihm verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.
4. Ablauf (Spielregeln)
Die Gewinnspielreihe besteht aus zeitlich aufeinanderfolgenden Gewinnspielen. Von Montag, 11.01.2021 bis Freitag, 05.02.2021 findet montags bis freitags zwischen 05:55 Uhr und 16:55 Uhr täglich mindestens ein Gewinnspiel statt.
a) Beginn eines Gewinnspiels
Zu Beginn eines Gewinnspiels stellt der Moderator im Hörfunkprogramm Radio Brocken einen Musiktitel und dessen Interpreten vor und benennt ihn als „Radio Brocken Hunni-Hit“. Sobald dieser „Radio Brocken Hunni-Hit“ innerhalb der unmittelbar nachfolgenden 60 Minuten in einer Länge von mindestens zwei Minuten im Programm von Radio Brocken verbreitet wird, können Teilnahmeberechtigte unter der Gewinnhotline
0345 - 20 44 300
beim Veranstalter anrufen. Das gilt nicht, wenn der Veranstalter den „Radio Brocken Hunni- Hit“ mit weniger als zwei Minuten Länge, insbesondere zur Bewerbung der Gewinnspielreihe, im Radioprogramm Radio Brocken lediglich anspielt. Die Kosten eines Anrufs bestimmen sich nach dem Standort und dem Telefontarif des Teilnehmers (Basistarif für Orts-/Ferngespräch). Ein Teilnahmeentgelt wird nicht erhoben.
Der Veranstalter behält sich vor, den „Radio Brocken Hunni- Hit“ beim Abspielen im Radioprogramm Radio Brocken zudem als solchen ausdrücklich zu kennzeichnen.
ACHTUNG: Wenn das Radioprogramm Radio Brocken im Livestream über die Radio Brocken App, Internetangebote oder Smart Speaker gehört wird, kann eine Ausstrahlung aus technischen Gründen zeitversetzt erfolgen. Hierdurch können Gewinnchancen negativ beeinflusst werden.
b) Zuordnung von Telefonleitungen
Aus allen auf der Gewinnhotline nachfolgend eingehenden Anrufen (= Teilnehmer) wählt ein Mitarbeiter des Veranstalters nach dem Zufallsprinzip mindestens einen bis maximal drei Anrufe aus und nimmt sie an. Von diesen Teilnehmern protokolliert er Name, Vorname, Alter, Anschrift, Telefonnummer und prüft die ernsthafte Teilnahmeabsicht. Sodann teilt er ihnen eine von drei Telefonleitungen zum Moderator ins Radio Brocken- Sendestudio zu. Diese Zuteilung einer Telefonleitung begründet noch keinen Gewinnanspruch.
Gibt ein Teilnehmer seinen Namen, seinen Vornamen, sein Alter, seine Anschrift oder Telefonnummer nicht an oder stellt sich eine fehlende Teilnahmeabsicht heraus, wird das Telefonat vom Veranstalter beendet (= Ausschluss des Teilnehmers) und ein weiterer Anruf angenommen.
Sobald entweder drei Telefonleitungen belegt sind oder zwar nur ein bis zwei Telefonleitungen belegt sind, der Veranstalter aber keine weiteren Telefonleitungen mehr zuteilen wird, spätestens jedoch zehn Minuten nach dem Ende des Abspielens des „Radio Brocken Hunni- Hits“, wird die Gewinnhotline geschlossen.
c) Aufzeichnung von Telefongesprächen
Aus rechtlichen Gründen und zur (gegebenenfalls erneuten) Veröffentlichung werden Telefongespräche aufgezeichnet, sobald die Übernahme einer Telefonleitung durch den Moderator im Radio Brocken - Sendestudio erfolgt. Mit dem Ablauf der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht in § 25 Abs. 1 Mediengesetz des Landes Sachsen- Anhalt werden die Aufzeichnungen gelöscht. Der Teilnehmer kann der Aufzeichnung widersprechen. In diesem Fall wird der Veranstalter die Telefonverbindung unter Ausschluss des Teilnehmers trennen.
d) Auswahl einer Telefonleitung
Der Moderator im Radio Brocken- Sendestudio wählt sodann nach dem Zufallsprinzip eine der drei Telefonleitungen aus und übernimmt den Anruf. Der Teilnehmer, der sich in dieser Telefonleitung befindet, gewinnt (= Gewinner). Befindet sich in der vom Moderator ausgewählten Telefonleitung kein Teilnehmer, wählt er eine weitere Telefonleitung aus, bis ein Anruf übernommen werden kann. Ist der Gewinner ermittelt, werden die Telefonverbindungen der Teilnehmer in den anderen Telefonleitungen getrennt. Das Gewinnspiel ist beendet. Zur Teilnahme am nächsten Gewinnspiel der Gewinnspielreihe ist ein erneuter Anruf erforderlich. Der Veranstalter behält sich aus technischen oder programmlichen Gründen eine zeitversetzte Veröffentlichung des Telefonats mit dem Gewinner vor.
e) Unterbrechung von Telefonverbindungen
Wurde die Telefonverbindung eines Teilnehmers nach der Mitteilung der Angaben nach Ziffer 4 b) Satz 2, aber vor der Auswahlentscheidung des Moderators getrennt, ohne dass ein Fall von Ziffer 4 b) Satz 5 oder Ziffer 4 c) Satz 4 oder Ziffer 6 vorliegt, wird der Veranstalter unverzüglich einen Rückruf unter der von diesem Teilnehmer mitgeteilten Telefonnummer versuchen. Gelingt dieser Rückruf, wird weiter nach Ziffer 4 d) Satz 1 verfahren. Anderenfalls erfolgt die Auswahl unter den verbliebenen Teilnehmern.
5. Gewinn
Der Gewinner erhält
einen Geldpreis in Höhe von € 100,00
(in Worten: einhundert Euro).
Der Gewinn wird in voller Höhe ausschließlich an den Gewinner nach Wahl des Veranstalters überwiesen, in bar oder als Orderscheck persönlich übergeben oder auf dem Postweg übersandt. An Minderjährige unter 16 Jahren wird kein Gewinn ausgeschüttet. Der Veranstalter kann verlangen, dass der Gewinner seine Identität durch die Vorlage geeigneter Dokumente, insbesondere eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nachweist.
6. Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach Ende der Gewinnspielreihe nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Alter, Anschrift oder Telefonnummer, Fälle von Ziffer 4 b) Satz 5 oder Ziffer 4 c) Satz 3 bedeuten stets einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn. Er ist zurück zu gewähren.
7. Veröffentlichung von Teilnehmerdaten
Der Teilnehmer ist mit einer Nutzung seines Namens und in Verbindung mit der Gewinnspielreihe stehender Tondokumente zur Umsetzung der Gewinnspielreihe sowie zu Eigenwerbezwecken des Veranstalters in Bezug auf die Gewinnspielreihe einverstanden. Für den Gewinnfall erklärt der Teilnehmer außerdem sein Einverständnis, dass sein Name, sein Vorname und sein Wohnort im Radioprogramm Radio Brocken genannt werden sowie sein Name, sein Vorname, sein Wohnort und gegebenenfalls bei der Gewinnübergabe angefertigte Fotos mit seinem Bildnis – auch als Bewegtbild (Video) – im Zusammenhang mit der Gewinnspielreihe in den programmbegleitenden Angeboten des Veranstalters, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken App und den Social Media- Präsenzen des Veranstalters veröffentlicht werden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung über die Gewinnspielreihe sowie zur Information über die Unternehmensaktivitäten des Veranstalters, soweit sich die Information auf diese Gewinnspielreihe bezieht. Hierauf sowie auf der Informationsfreiheit der Adressaten begründet sich das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO.
8. Datenschutz
Der Veranstalter nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die nach Ziffer 4 übermittelten Daten des Teilnehmers nur, soweit sie für die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung der Gewinnspielreihe erforderlich sind. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.
Die Informationen zum Datenschutz und zu den damit verbundenen Rechten des Teilnehmers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Datenübertragbarkeit
https://www.radiobrocken.de/informationen/Datenschutzhinweise-id300635.html
hinsichtlich der Verarbeitung seiner gemäß den Ziffern 4 und 7 dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen und werden von dem Teilnehmer hiermit zur Kenntnis genommen.
9. Haftungsbeschränkung
Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art, die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind (z. B. Abbruch von Telefongesprächen, Nichterreichbarkeit von Telefonanschlüssen, Datenverlust), sowie für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen. Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen ebenfalls unberührt.
10. Abbruch der Gewinnspielreihe
Der Veranstalter behält sich vor, die Gewinnspielreihe abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspielreihe beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch der Gewinnspielreihe wird vom Veranstalter bekanntgegeben.
11. Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.