Ordnungsamt
„Ho, Ho, Ho“ statt Bußgeld: „Weihnachtsfrieden“ in Sachsen-Anhalt
Wie verschiedene Städte mit Falschparkern in der Weihnachtszeit umgehen, lesen Sie hier.
Das bedeutet „Weihnachtsfrieden“
Keine Einladung zum Falschparken
Fazit
Diese Städte drücken in der Adventszeit ein Auge zu:
Osterburg: Hier parken Sie vier Wochen vor Weihnachten kostenlos.Bismark: Die Stadt verteilt eher Verwarnungen, verzichtet dafür öfter mal auf das klassische „Knöllchen“Gardelegen: Das Adventsknöllchen in Gardelegen wird von den Außendienstmitarbeitern bei Überschreitungen der Parkzeit von maximal 30 Minuten verteilt. Nach Ablauf dieser Zeit werden Ordnungswidrigkeitsverfahren mit üblichen Knöllchen eingeleitet.Oebisfelde-Weferlingen: Die Stadt verzichtet über die Weihnachtsfeiertage auf die üblichen „Knöllchen“.Magdeburg: In der Landeshauptstadt werden ab 18. Dezember Bußgeldbescheid nur bei speziellen Fällen mit Verjährungsfristen oder Ähnlichem verschickt.Schönebeck: Wenn Sie hier im Parkverbot stehen oder Ihre Parkzeit abgelaufen ist, müssen Sie zahlen. Allerdings bekommen Sie die unliebsame „Knöllchenpost“ nicht mehr vor Weihnachten, sondern erst nach den Feiertagen.Zerbst/Anhalt: Weihnachtsfrieden ab 16. Dezember bis zur ersten JanuarwocheHalberstadt: Weihnachtsfrieden vom 20. Dezember bis WeihnachtenLutherstadt Wittenberg: Auch Lutherstadt Wittenberg drückt bei Parksündern ein Auge zu, aber nur, wenn die Sicherheit in der Stadt nicht direkt beeinflusst wird.Hettstedt: Auch hier in Hettstedt müssen Autofahrer nicht mit unliebsamer Post rechnen. Zumindest nicht gleich - wer hier falsch parkt, bekommt erst nächstes Jahr Knöllchen-Post.Halle: Hier bekommen Sie zwischen dem 17. Dezember und dem 1. Januar keinerlei Bußgeldbescheide, Kostenbescheide und Verwarngelder zugeschicktSangerhausen: Wer hier falsch parkt, muss zahlen. Allerdings werden Knöllchen erst im neuen Jahr verschicktTeutschenthal: Weihnachtsfrieden von Mitte Dezember bis Anfang JanuarZeitz: Auch die Stadtverwaltung Zeitz ruft den Weihnachtsfrieden – mehr Infos gibt es allerdings nicht, weil man Autofahrer nicht zu falschen Verhaltensweisen auffordern möchte.