04. Dezember 2024 – Radio Brocken

Ordnungsamt

„Ho, Ho, Ho“ statt Bußgeld: „Weihnachtsfrieden“ in Sachsen-Anhalt

Wie verschiedene Städte mit Falschparkern in der Weihnachtszeit umgehen, lesen Sie hier.

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© Björn Wylezich - Fotolia

Der nächste Weihnachtsmarktbesuch steht an, hinterher ist ein Knöllchen am Auto und die ganze weihnachtliche Stimmung ist dahin. Obwohl man nur ein paar Minuten zu spät ist. In der besinnlichen Zeit ist Post vom Ordnungsamt noch unangenehmer, doch nicht alle bestehen zu Weihnachten darauf.

Das bedeutet „Weihnachtsfrieden“

Ob falsch geparkt oder die Parkzeit überschritten – beim sogenannten „Weihnachtsfrieden“ gibt es keine Bußgelder. Statt eines Knöllchens befindet sich ein Zettel mit einem weihnachtlichen Spruch und einer Verwarnung darauf an der Scheibe. Damit soll die besinnliche Zeit nicht von Bußgeldern überschattet werden. 

Aber es gibt unterschiedliche Auffassungen des Weihnachtsfriedens. In manchen Städten gibt es nur Verwarnungen, wie in Gardelegen und Teutschenthal, in anderen kommen die Rechnungen im neuen Jahr, zum Beispiel in Sangerhausen. Indirekten Weihnachtsfrieden gibt es in Städten wie Osterburg oder Zerbst, denn dort ist das Parken in der Weihnachtszeit kostenlos beziehungsweise sind die Automaten direkt abgehangen.

Keine Einladung zum Falschparken

Auch wenn die Ordnungsämter in dieser Zeit großzügiger sind und sie mehr Verwarnungen aussprechen anstatt direkt den Bußgeldbescheid ausstellen, ist das keine Einladung gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen. 

Fazit

Auch in der Weihnachtszeit sollten Sie auf die Regeln achten und wenn Ihnen unabsichtlich doch ein Fehler unterlaufen sollte, finden Sie mit etwas Glück nur eine „Ho, Ho, Ho“ Botschaft an Ihrem Auto.

Diese Städte drücken in der Adventszeit ein Auge zu:

  • Osterburg: Hier parken Sie vier Wochen vor Weihnachten kostenlos.
  • Bismark: Die Stadt verteilt eher Verwarnungen, verzichtet dafür öfter mal auf das klassische „Knöllchen“
  • Gardelegen: Das Adventsknöllchen in Gardelegen wird von den Außendienstmitarbeitern bei Überschreitungen der Parkzeit von maximal 30 Minuten verteilt. Nach Ablauf dieser Zeit werden Ordnungswidrigkeitsverfahren mit üblichen Knöllchen eingeleitet.
  • Oebisfelde-Weferlingen: Die Stadt verzichtet über die Weihnachtsfeiertage auf die üblichen „Knöllchen“.
  • Magdeburg: In der Landeshauptstadt werden ab 18. Dezember Bußgeldbescheid nur bei speziellen Fällen mit Verjährungsfristen oder Ähnlichem verschickt.
  • Schönebeck: Wenn Sie hier im Parkverbot stehen oder Ihre Parkzeit abgelaufen ist, müssen Sie zahlen. Allerdings bekommen Sie die unliebsame „Knöllchenpost“ nicht mehr vor Weihnachten, sondern erst nach den Feiertagen.
  • Zerbst/Anhalt: Weihnachtsfrieden ab 16. Dezember bis zur ersten Januarwoche
  • Halberstadt: Weihnachtsfrieden vom 20. Dezember bis Weihnachten
  • Lutherstadt Wittenberg: Auch Lutherstadt Wittenberg drückt bei Parksündern ein Auge zu, aber nur, wenn die Sicherheit in der Stadt nicht direkt beeinflusst wird.
  • Hettstedt: Auch hier in Hettstedt müssen Autofahrer nicht mit unliebsamer Post rechnen. Zumindest nicht gleich - wer hier falsch parkt, bekommt erst nächstes Jahr Knöllchen-Post.
  • Halle: Hier bekommen Sie zwischen dem 17. Dezember und dem 1. Januar keinerlei Bußgeldbescheide, Kostenbescheide und Verwarngelder zugeschickt
  • Sangerhausen: Wer hier falsch parkt, muss zahlen. Allerdings werden Knöllchen erst im neuen Jahr verschickt
  • Teutschenthal: Weihnachtsfrieden von Mitte Dezember bis Anfang Januar
  • Zeitz: Auch die Stadtverwaltung Zeitz ruft den Weihnachtsfrieden – mehr Infos gibt es allerdings nicht, weil man Autofahrer nicht zu falschen Verhaltensweisen auffordern möchte.
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