16. Januar 2025 – Radio Brocken
Wenn man Medikamente verschrieben bekommt, muss man in der Regel einen eigenen Anteil zuzahlen. Gleiches gilt für Krankenhausaufenthalte. Jetzt gibt es eine neue Regelung zur Zuzahlungsbefreiung.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben ein neues System für Medikamenten-Zuzahlungen eingeführt. Ab sofort können sich Versicherte von den Zuzahlungen befreien lassen, wenn sie eine bestimmte Belastungsgrenze überschreiten. Diese liegt bei zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens - für chronisch Kranke bei einem Prozent. Die Verbraucherzentrale hat jetzt bekannt gegeben, dass dafür das gesamte Haushaltseinkommen zählt - allerdings ohne Kindergeld und Wohngeld. Wer die Befreiung haben möchte, muss selbst aktiv werden und einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Der Deutsche Apothekerverband empfiehlt, das am besten gleich zu Jahresbeginn zu machen - dann können Betroffene eine Vorauszahlung leisten und sind das ganze Jahr von weiteren Zuzahlungen befreit.