26. November 2024 – Radio Brocken

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Wichtiges Urteil für Autofahrer: Wann Wildunfälle als unvermeidbar gelten

Besonders im Herbst kann es vermehrt zu Wildunfällen kommen. Ein Gericht entschied jetzt, ab wann Wildunfälle als unvermeidbar eingestuft werden können.

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Wildwechsel., Foto: Arne Dedert/dpa/dpa-tmn/Symbolbi

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden: Ein Wildunfall kann auch dann als unvermeidbar gelten, wenn die empfohlene Geschwindigkeit überschritten wurde. Das zeigt der Fall einer Autofahrerin, die mit 80 bis 90 Stundenkilometern auf einer Landstraße unterwegs war, als plötzlich ein Reh auf die Fahrbahn lief. Nach dem Zusammenstoß wurde das Tier gegen ein entgegenkommendes Auto geschleudert, dessen Fahrer schwer verletzt wurde. Laut Gericht hätte die Fahrerin den Unfall selbst bei vorausschauender Fahrweise nicht verhindern können. Ein Sachverständiger errechnete, dass dafür eine Geschwindigkeit von unter 40 Stundenkilometern nötig gewesen wäre. Die Schadenersatz-Klage des verletzten Autofahrers wurde deshalb abgewiesen.

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