20. September 2022 – Radio Brocken
Fragen Sie sich derzeit auch, ob Sie Ihre Gas- und Stromkosten bald noch bezahlen können? Was passiert, wenn Sie das nicht mehr können?
Es geht weiter nach oben, die Gaspreise explodieren. Doch was passiert, wenn ich meine Gas- und Stromrechnung bald nicht mehr bezahlen kann? Diese Frage stellen sich bestimmt schon viele von uns.
Erste Mahnung:
Zahlen Sie Ihren monatlichen Abschlag nicht, dann bekommen Sie nach ein paar Tagen Post von Ihrem Energieversorger. In der Regel ist da eine Mahngebühr von ca. 2 Euro mit drin.
Zweite Mahnung + Androhung der Sperre:
Zahlen Sie nicht und es vergeht ein weiterer Monat ohne Zahlungseingang, dann könnte es durchaus eng werden. Denn bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro darf der Energieversorger Strom oder Gas abstellen.
Also: Zahlen Sie monatlich 60 Euro, dann könnte Ihnen eine Gassperre nach zwei Monaten drohen.
Wichtig zu wissen:
Gas und Strom werden natürlich nicht einfach so abgeschaltet. Es müssen mindestens vier Wochen zwischen der ersten schriftlichen Androhung der Sperre und der tatsächlichen Unterbrechung liegen. Dein Energieversorger muss Sie zuerst auf eine drohende Sperre aufmerksam machen, was er auch zusammen mit einer Mahnung erledigen kann.
Bevor Ihnen der Gashahn zugedreht wird, muss Sie Ihr Versorger über kostenlose Möglichkeiten informieren, die eine Unterbrechung vermeiden könnten. Dies könnten beispielsweise Verweise auf örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung oder Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten sowie anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatung sein.
Ankündigung einer Sperre:
Haben Sie auch nach der Androhung der Sperre noch nicht gezahlt, bekommen Sie noch einmal Post. Hier muss Sie Ihr Versorger acht Tage vor der endgültigen Sperrung noch einmal über die anstehende Unterbrechung informieren. Das allerdings auch nur, wenn Sie einen Vertrag mit einem Grundversorger haben. Dann muss der Versorger vorher genau ankündigen, an welchem Tag Strom und Gas abgeschaltet werden. Besteht allerdings ein Vertrag außerhalb der Grundversorgung, richtet sich die Abstellung nach den getroffenen Vereinbarungen in den AGB.
Schnell handeln und Ratenzahlung vereinbaren
Gut zu wissen: zusammen mit der Sperr-Ankündigung muss Ihr Grundversorger Ihnen eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung und eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis anbieten. Wenn Du einen Vertrag mit einem Versorger außerhalb der Grundversorgung hast, sollten Ratenzahlungen direkt mit dem Versorger abgestimmt werden.
In diesem Fall sollten Sie schnell reagieren und auch handeln.
Zum Begleichen der Schulden bieten sich verschiedene Modelle an. Welches genau infrage kommt, hängt von der persönlichen Situation und dem Entgegenkommen des Energieversorgers ab. Möglich wären zum Beispiel:
- Ratenzahlung oder Teilzahlungen
- höhere monatliche Abschläge, um Rückstände zu reduzieren
- Stundung der Schulden – z. B. bei finanziellen Einschränkungen durch Kurzarbeit oder Krankheit
Gassperre und Hartz IV
Tipp: Für Empfänger von Sozialleistungen oder bei geringem Einkommen gibt es finanzielle Soforthilfen vom Jobcenter oder Sozialamt. Diese werden in Form eines Darlehens gewährt und können meist formlos beantragt werden. Außerdem können Sie Abschlagszahlungen auch direkt vom Leistungsträger überweisen lassen. So vermeiden Sie, dass Sie in Verzug geraten.
Energieversorger wechseln, um zu sparen?
Wechseln oder nicht?
Momentan sind die Gaspreise in Deutschland überall vergleichbar hoch, so dass es sich angesichts der explodierenden Gaspreise kaum lohnt, den Anbieter zu wechseln. Besser ist es, sich proaktiv an den Vermieter bzw. Versorger zu wenden, um den Abschlag vorausschauend zu erhöhen. Sonst sitzt der Preisschock in ein paar Monaten tief.
Überprüfen Sie auf jeden Fall Ihre Zählerstände, denn es kommt immer wieder vor, dass Abschläge viel zu hoch sind, weil Zählerstände nur geschätzt wurden. In solchen Fällen ließe sich die Rechnung noch korrigieren und die Gas- und Stromsperre vermeiden.
Gerichtsverfahren vermeiden
Im schlimmsten Fall können solche Fälle auch vor Gericht landen. Wird nämlich der Verbraucher bei der Sperrung der Energieversorgung in seiner Wohnung nicht angetroffen und der Strom oder das Gas kann auch nicht im Gemeinschaftskeller abgestellt werden, dann kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Und das könnte für den Verbraucher dann noch teurer werden.
Das Schlimmste ist, wenn Sie gar nichts tun. Sie fahren auf jeden Fall immer besser, wenn Sie proaktiv handeln und nach Lösungen schauen.
Wann endet die Gassperre?
Wie lange das Freischalten einer Gassperre dauert, ist unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: Liegen die Gründe für die Sperre nicht mehr vor, muss der Netzbetreiber die Gassperre aufheben – und zwar unverzüglich, also so schnell wie möglich. In der Regel wird der Netzbetreiber den Gaszähler kurzfristig wieder freischalten. Dafür fallen allerdings Kosten an. Diese liegen je nach Anbieter zwischen 50 und 150 Euro.