28. Februar 2023 – Radio Brocken
Das sind sehr gute Nachrichten für private ebay-Verkäufer. Ebay will mit einer Initiative aus Deutschland die Online-Plattform wieder attraktiver machen. Wie? Das liest Du hier.
Ab 1. März
Ebay schafft zum 1. März die Angebotsgebühren und Verkaufsprovisionen ab. Mit dem Wegfall wird eine der größten Hürden, die Verbraucherinnen und Verbraucher bislang beim Verkaufen über eBay.de gesehen haben, beseitigt.
Private Verkäufer mussten bisher rund elf Prozent ihrer Erlöse als Provision an Ebay abtreten. Dazu kommen 35 Euro-Cent als Einstellgebühr. Das fällt nun vollständig weg. An den Kosten für gewerbliche Anbieter ändert sich aber nichts.
Diese Maßnahme soll den Anreiz des privaten Verkaufs das Geschäft privater Verkäufe antreiben, die Vielfalt des Angebots bei Ebay Deutschland erweitern und so die Attraktivität des Marktplatzes steigern.
Konkurrenz zu kleinanzeigen.de
Ebay verkaufte im Sommer 2020 seine Kleinanzeigensparte, zu der in Deutschland die Portale eBay Kleinanzeigen sowie Mobile.de gehören und wird nun von norwegischen Online-Marktplatz Adevinta betrieben. Bisher kamen sich Portal Ebay und Kleinanzeigen kaum ins Gehege, doch das könnte sich jetzt mit der Kostenlos-Initiative von Ebay nun schnell ändern.
Damit Verbraucher künftig klar unterscheiden können, auf welchem Portal eingekauft bzw. verkauft wird, streicht bis zum Jahr 2024 wird Ebay Kleinanzeigen den Namensteil Ebay und wird dann unter der Marke "Kleinanzeigen.de" auftreten. Wer die neue Adresse in seinen Browser eintippt, landet inzwischen auch nicht mehr bei einer Fehlermeldung, sondern wird auf die Seite www.ebay-kleinanzeigen.de umgeleitet.
Neu: Ebay Verkäufe ans Finanzamt
Das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet Ebay und Co. dazu, bestimmte Daten ans Finanzamt zu melden.
Folgende Daten werden ans Finanzamt übermittelt:
- Wer verdient wie viel mit welchen Verkäufen?
- Wo wohnt der- oder diejenige?
- Welche Konto- oder Steuernummer hat die Person?
Wer demnach künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft oder mehr als 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattform-Betreiber den Finanzbehörden übermitteln.
Entwarnung für private Anbieter: gebrauchte Alltagsgegenstände können ohne Steuer-Konsequenzen weiter verkauft werden.