Stiftung Warentest

Schutz vor Wildtierschäden: Die richtige Versicherung

Wie genau Sie sich bei Unfällen verhalten sollten und warum die richtige Versicherung eine große Rolle spielen, hat Stiftung Warentest im Finanzcheck erklärt.

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Der Sommer neigt sich dem Ende zu und es ist morgens wieder dunkler. Unfälle mit Wildtieren passieren wieder öfter. Da Wildtiere keine Besitzer haben, die für die Schäden haften können, sitzt der Verursacher meist auf den Kosten fest. Wie genau Sie sich bei Unfällen verhalten sollten und warum die richtige Versicherung eine große Rolle spielen, hat Stiftung Warentest im Finanzcheck erklärt.

Versicherungen bieten nicht immer vollen Schutz

Da Wildtiere keine Halter besitzen, kann niemand für sie haften. Somit bleiben Sie oftmals auf den Kosten sitzen, wenn Wildschweine Ihren Garten verwüsten oder eine Marderfamilie sich in Ihr Dach eingenistet hat. Die Hausratversicherung zahlt meist nicht für Wildschäden, da diese gegen Einbruch, Feuer, Blitz, Hagel und Leitungswasser versichert. Auch die Gebäudeversicherung ist ähnlich wie die Hausratversicherung. Wenn sich Wildtiere an Ihrem Grundstück oder Gebäude zu schaffen machen, ist das kein typischer Fall und wird auch leider nicht bezahlt. Falls es jedoch zu einem Schadensfall kommt, empfiehlt Stiftung Warentest trotzdem einmal ein Blick auf die Versicherung zu werfen. Die Bedingungen rund um Wildschäden sind nämlich von Tarif zu Tarif anders. Bei manchen Tarifen werden Teile der Ausgaben für die Wiederbepflanzung des Gartens übernommen, wenn ein Wildtier diesen verwüstet hat. Auch Kosten für Marderschäden im Dach oder Schäden durch Bisse an elektrischen Leitungen sind in manchen Tarifen gedeckt. Die Höhe ist jedoch oft beschränkt und wird nicht voll übernommen. Ebenso wichtig ist es, darauf zu achten, dass Sie für Folgeschäden versichert sind. Denn durch unbemerkte Marderbisse können Motorschäden entstehen, welche nicht immer durch die Versicherung beglichen werden. In der Regel übernehmen Teilkaskoversicherungen nur direkte Schäden.

Wildschäden am Auto

Bei Autounfällen mit Wildtieren ist das Ganze etwas anders. Es kommt jedoch darauf an, um welche Art von Wild es sich handelt – denn Wild ist nicht gleich Wild. Bei vielen Versicherungen ist von Haarwild die Rede. Damit sind laut Bundesjagdgesetz alle jagdbaren Säugetiere wie Füchse, Hasen und Marder gemeint. Beim Schalenwild handelt es sich um alle Paarhufer wie Wildschweine, Rehe und Hirsche. Und bei Federwild handelt es sich um jagdbare Vögel wie Fasane, Rebhühner und Wildgänse. Wenn Sie ein Autounfall mit einem Wildschwein hatten, dann übernimmt das meist die Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Wie Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, erfahren Sie hier: Wenn es zu einem Zusammenstoß auf der Straße mit einem Wildschwein kommt, ist es wichtig, direkt die Polizei zu rufen. Diese leitet den Unfall an den örtlichen Jäger weiter. Von dem Jäger bekommen Sie eine Wildunfallbescheinigung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Nur mit einreichen dieser Bescheinigung begleicht die Versicherung die Kosten. Wichtig hierbei: wenn Sie nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, müssen Sie selbst die Kosten zahlen. Auch in der Kaskoversicherung ist die Kostenübernahme nicht garantiert. Oft sind Sie nur gegen Haarwild versichert. Lesen Sie also mal das Kleingedruckte in Ihrem Vertrag und gehen Sie sicher, dass Ihre Versicherung Unfälle mit allen Tieren oder Wirbeltieren übernimmt.

Unfälle mit Kleintieren

Anders als bei Wildschweinen ist es bei Unfällen mit Kleintieren. Denn hier wird es komplizierter, wenn Sie durch Ausweichen in einen Unfall geraten. Wie bei Wildschweinen brauchen Sie einen Nachweis, dass ein Tier an dem Unfall Schuld hat. Da dies oftmals nicht nachzuweisen ist, bekommen Sie eine Mitschuld und sind für die Kosten selbst zuständig.

Sonderfall: Wildschwein im Haus

Es passiert eher selten, aber falls ein Wildschwein sich in Ihr Haus verirrt, dort teure Sachen kaputt macht und den Wohnraum verwüstet, sollten Sie schauen, ob Ihre Hausratversicherung die entstanden Kosten begleicht. Jedoch ist die Entschädigungsleistung meist begrenzt bis zu einem bestimmten Wert. Oft gibt es auch nur einen Schutz vor Schalenwild.

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