11. Januar 2022 – dpa Nachrichten

Ausgediente Elektrogeräte

Rücknahme: Das ändert sich ab 1. Januar 2022

Das neue Gerät ist gekauft. Stellt sich die Frage: Wie wird man die alte Waschmaschine oder den kaputten Toaster los? In vielen Fällen kann man seine Altgeräte bereits kostenlos im Handel abgeben. Jetzt wird die Rücknahmepflicht erweitert.

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Ist bei Ihnen ein neuer Kühlschrank oder eine neue Waschmaschine fällig, weil Ihr Gerät veraltet oder defekt ist? Gekauft sind diese bei der heutigen Auswahl und den zahlreichen Möglichkeiten schnell. Aber was mit den Altgeräten? Wie werden Sie die wieder los?

Entsorgung - aber wie?

Die korrekte Entsorgung vor allem ein Thema der Nachhaltigkeit: Werden die Altgeräte recycelt, schont das Ressourcen. Denn viele Geräte enthalten wertvolle Metalle wie Eisen, Stahl, Kupfer, Aluminium und Messing. Werden diese Baustoffe aus den Altgeräten entnommen und der Wiederverwertung zugeführt, können daraus neue Produkte hergestellt werden. Auch Kunststoffe können zum Teil recycelt werden.

Achtung! Wer die ausgedienten Geräte einfach irgendwo ablädt, schadet der Umwelt und riskiert hohe Bußgelder. Oft enthalten die Geräte nämlich auch Schadstoffe wie Quecksilber, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) oder polybromierte Flammschutzmittel. Daher gehören alte Elektrogeräte auch nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind sogar verpflichtet, diese richtig zu entsorgen. Doch wohin?

Zum Wertstoffhof oder zum Händler?

Großgeräte können Sie auf zwei Wegen abgeben:

Erstens kostenlos am kommunalen Wertstoffhof. Diverse Kommunen bieten es sogar an, Elektrogeräte vom Grundstück oder aus der Wohnung abholen zu lassen – teilweise ist die Abholung aber kostenpflichtig.

Zweitens kann man Großgeräte im Laden zurückgeben, wenn es sich um einen großen Händler von Elektrogeräten mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern handelt. Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand- und Lagerfläche zugrunde gelegt.


Rücknahmepflicht wird ab 2022 ausgeweitet

Bisher muss ein Altgerät immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Neugerät derselben Geräteart beim Großhändler von Elektrogeräten gekauft wird. Ein Tipp: Wird die neue Ware geliefert, kann das Altgerät gleich mitgenommen werden. Beim Abschluss des Kaufvertrags sollte man den Händler aber darüber informieren.

Ab 1. Januar 2022 wird die Rücknahmepflicht zudem ausgeweitet: Dann müssen auch Supermärkte, die Lebensmittel auf einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verkaufen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, Rücknahmestellen einrichten. Dafür gilt aber bis zum 30. Juni 2022 eine Übergangsfrist.


Kann ich alle Geräte dort einfach so zurückgeben?

Großgeräte wie Waschmaschine, Mikrowelle und Fernseher, Rasenmäher und große Leuchten müssen Händler nur dann kostenlos annehmen, wenn Sie dort ein entsprechendes Neugerät derselben Geräteart gekauft haben.

Elektro-Kleingeräte werden Sie hingegen immer auf Wertstoffhöfen und im Handel los – im Laden auch dann, wenn man nicht zeitgleich ein neues Gerät kauft oder das alte nicht bei diesem Händler gekauft hat. Das gilt für Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind, etwa Smartphones, Rasierer, Zahnbürsten und Taschenrechner.

Allerdings gilt zugleich eine Beschränkung auf fünf alte Produkte, erklärt die von Herstellern und Verbänden der Elektro- und Elektronikbranche getragene Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung AER).


Wie sieht das mit dem Onlinehandel aus?

Auch hier gibt es ab dem 1. Juli 2022 eine Verbesserung für Käufer: Ab dann müssen auch kleine Online-Händler bei jedem Kauf von Neugeräten die kostenlose Abholung und Entsorgung anbieten. Es ist im Gesetz sogar vorgesehen, dass die Händler aktiv auf diese Möglichkeit hinweisen.

Für große Online-Händler von Elektrogeräten mit einer Versand- und Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern gilt die Rücknahmepflicht schon jetzt. Entweder können Sie die alten Geräte per Paket einschicken oder sie an eine lokale Rücknahmestelle geben, die Ihnen der Onlinehändler nennt. Oder Sie tauschen direkt bei Lieferung das Altgerät gegen das neue Modell aus.

Tipps zum Entsorgen

Die Stiftung AER rät, leicht auswechselbare Batterien und Akkus aus den Geräten herauszuholen. Gerade bei Lithium-Ionen-Akkus kann es sonst zu Bränden kommen. Wer alte Geräte noch kurz zu Hause einlagert, sollte sie daher auch kühl und dunkel halten.


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