25. März 2025 – Radio Brocken
Wer seinen Urlaub plant, muss sich mit den Einreisebestimmungen der Länder vertraut machen. Viele verlangen elektronische Einreisegenehmigungen oder ein Visum. Das gilt in den einzelnen Ländern.
ETA, ESTA und Co.: Großbritannien führt elektronische Einreisegenehmigung ein
Ab dem 2. April tritt in Großbritannien eine neue Regelung in Kraft, die auch deutsche Reisende betrifft: Wer ins Vereinigte Königreich einreisen möchte, benötigt künftig eine elektronische Einreisegenehmigung, die sogenannte ETA. Die Kosten belaufen sich auf etwa zwölf Euro, und die Beantragung sollte mindestens drei Tage vor der Abreise erfolgen.
Doch Großbritannien ist nicht das einzige Land, das auf solche Genehmigungen setzt. In zahlreichen Ländern weltweit müssen Urlauber vor der Reise eine elektronische Registrierung vornehmen – ein System, das längst zum Standard wird.
Ein Trend, der weltweit Schule macht
Die USA gelten als Vorreiter: Bereits seit 16 Jahren ist dort die elektronische Einreisegenehmigung ESTA Pflicht. Ohne diese dürfen Reisende nicht einmal das Flugzeug betreten. Ziel dieser Maßnahme ist es, potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig auszuschließen – ein Argument, das auch die britische Regierung für die Einführung der ETA anführt.
Neben den USA und Großbritannien verlangen auch Länder wie Australien (ETA), Neuseeland (NZeTA), Kanada (ETA) und Israel (ETA-IL) eine elektronische Genehmigung. In Südkorea heißt das System K-ETA, wobei die Pflicht für deutsche Urlauber bis Ende 2025 ausgesetzt bleibt.
Was ist mit der EU?
Auch die Europäische Union plant ein ähnliches System: ETIAS soll Ende 2026 eingeführt werden und für Reisende aus Ländern ohne Visumpflicht gelten, darunter die USA.
Einreisegenehmigung oder Visum: Wo liegt der Unterschied?
Eine elektronische Einreisegenehmigung wie ETA oder ESTA ist in der Regel einfacher und schneller zu beantragen als ein Visum. Sie erlaubt allerdings meist nur kürzere Aufenthalte und ist nicht für Arbeitsaufenthalte geeignet. Ein Visum hingegen ist oft mit einem längeren Antragsprozess verbunden, ermöglicht jedoch häufig längere Aufenthalte und berufliche Tätigkeiten.
Wichtig ist, für jede Reise frühzeitig zu klären, welches Dokument benötigt wird. Die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes bieten hierfür eine zuverlässige Informationsquelle.
Visa on Arrival: Eine Alternative für viele Länder
In einigen Ländern, wie den Malediven, Ägypten oder Katar, können deutsche Urlauber ein sogenanntes "Visa on Arrival" erhalten – ein Visum, das bei der Einreise ausgestellt wird. Oft ist dieses kostenlos und gilt vor allem für touristische Aufenthalte. Allerdings gibt es Einschränkungen: Manchmal wird das Visum nur an bestimmten Grenzübergängen oder Flughäfen ausgestellt, wie etwa in Namibia.
Achtung: Der Teufel steckt im Detail
Ob ETA oder Visa on Arrival – es gibt oft Hürden, die Reisende beachten sollten. So verlangen einige Länder detaillierte Angaben zur Reise, etwa zu Unterkünften oder Aufenthaltsdauer. Außerdem muss der Reisepass häufig eine Mindestgültigkeit aufweisen.
Ein Beispiel: In den USA benötigen selbst Transitreisende an Flughäfen eine ESTA. In Großbritannien hingegen ist dies bei einem Zwischenstopp nicht erforderlich.
Strengere Visapflichten in einigen Ländern
Trotz der zunehmenden Verbreitung elektronischer Genehmigungen gibt es Länder, die weiterhin ein klassisches Visum verlangen. Für deutsche Urlauber sind hier vor allem Indien und Kuba relevant.
Für Kuba gilt jedoch eine Sonderregelung: Bis Juni 2025 kann die Einreise auch mit einer sogenannten Touristenkarte erfolgen, die bei einigen Airlines, online oder über Reiseveranstalter erhältlich ist. An der Grenze wird diese jedoch nicht ausgestellt, warnt das Auswärtige Amt.
Fazit: Frühzeitige Planung ist alles
Wer eine Reise plant, sollte sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen informieren. Ob ETA, ESTA oder Visum – die Anforderungen variieren von Land zu Land. Mit ausreichend Vorlauf lassen sich jedoch unangenehme Überraschungen vermeiden.