07. Januar 2025 – Radio Brocken
Wie weit darf man als Mieter gehen, wenn es um das Wohlbefinden der eigenen Katze geht? Katzenklappe, Balkonnetz und mehr: was erlaubt ist und was nicht.
Ein Zuhause für Samtpfoten – aber wie weit dürfen Mieter gehen
Katzenfreunde aufgepasst! Wer mit seinem Stubentiger in einer Mietwohnung lebt, steht oft vor der Frage: Wie schaffe ich meinem Vierbeiner Freiraum – ohne mit dem Vermieter in Konflikt zu geraten? Ob Katzenklappen, Balkonnetze oder Freigang, die rechtliche Lage ist oft kniffliger, als man denkt. Der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) klärt auf.
Katzenklappen – Ein Eingriff mit Folgen
Für viele Katzenbesitzer scheint die Lösung klar: Eine Katzenklappe ermöglicht dem Liebling den freien Zugang nach draußen. Doch Vorsicht, warnt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Eine Katzenklappe stellt eine „bauliche Veränderung der Mietsache“ dar und ist somit genehmigungspflichtig.
„Da der Einbau in der Regel irreversible Eingriffe in Türen oder Wände erfordert, muss der Vermieter zustimmen“, erklärt Ackenheil. Sicherheitsbedenken oder die Sorge um die Weitervermietbarkeit der Immobilie können dabei Gründe für eine Ablehnung sein. Zudem dürfen Vermieter verlangen, dass die Klappe beim Auszug entfernt und die Tür wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt wird.
Balkonnetze und Katzentreppen: Auch hier ist Vorsicht geboten
Ein sicherer Balkon ist für viele Katzen der perfekte Ort, um frische Luft und Sonnenstrahlen zu genießen. Doch auch hier gilt: Ohne Genehmigung des Vermieters geht nichts. Besonders dann, wenn das Balkonnetz von außen sichtbar ist, kann der Vermieter die Anbringung untersagen, um das Erscheinungsbild der Fassade zu wahren.
Anders sieht es aus, wenn das Netz sicher und leicht abnehmbar ist. Das Amtsgericht Stuttgart entschied 2008, dass solche „maßvollen Änderungen“ zulässig sind, sofern sie bei Auszug rückstandslos entfernt werden können.
Freigang: Was passiert, wenn die Katze den Nachbarn besucht
Freigängerkatzen lieben es, durch fremde Gärten zu streifen. Doch was, wenn der Nachbar sich gestört fühlt? Laut Rechtsprechung müssen Nachbarn den Besuch einer Freigängerkatze grundsätzlich dulden – solange der Vierbeiner keinen Schaden anrichtet. Verwüstete Beete oder andere dauerhafte Schäden sind jedoch nicht erlaubt
Fazit: Absprachen sind das A und O
Wer seiner Katze Freiheiten ermöglichen möchte, sollte stets das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Denn ob Katzenklappe, Balkonnetz oder Freigang – ohne klare Regeln kann der Traum vom tierfreundlichen Zuhause schnell zum Streitfall werden.