13. Januar 2023 – Radio Brocken

Rundfunkbeitrag

Meldedatenabgleich: Beitragsservice überprüft Zahler der Rundfunkgebühr

Vor kurzem hat der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender einige Daten der Einwohnermeldeämter erhalten und diese mit dem Bestand an Beitragszahlern abgeglichen. Millionen Verbraucher bekommen jetzt Post. Sie sollten auf keinen Fall das Schreiben ignorieren, denn das wird teuer.

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Euromünzen liegen auf einem Anschreiben zur Anmeldung für die Rundfunkgebühren. , Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

„Eine Wohnung – ein Beitrag“

Rundfunkgebühren - besser bekannt als GEZ-Gebühren - sind in Deutschland grundsätzlich für jede Wohnung zu bezahlen, doch einige Bürger entziehen sich wohl der Gebührenpflicht. Deshalb führt der Beitragsservice einen Datenabgleich seit September 2022 durch. Dabei erhält die Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen Einwohnern ab 18 Jahren. Wer einem Beitragskonto zugeordnet werden kann, für den ist der Meldedatenabgleich ohne fühlbare Konsequenzen. Personen, die allerdings keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, werden dann vom Beitragsservice ab dem 10. Januar 2023 bis voraussichtlich Juni 2023 sukzessiv angeschrieben.

Dieses sogenannte Klärungsschreiben sollten Sie keinesfalls ignorieren.

Rückmeldung auch online möglich

Der Meldedatenabgleich findet nach 2013 und 2018 zum inzwischen dritten Mal statt. Angeschriebene sollten laut GEZ „zeitnah auf das Klärungsschreiben reagieren und dem Beitragsservice die nötigen Angaben zu ihrer Wohnung übermitteln“. Betroffene Personen sollen sich innerhalb von zwei Wochen zurückmelden. Das geht auch online, in dem angeschriebene Personen dafür einfach den QR-Code auf dem Klärungsscheiben scannen.

Alternativ kann auch das beigefügte Antwortformular ausgefüllt und an den Beitragsservice zurückgesendet werden. Wird für diese Wohnung bereits ein Beitrag bezahlt, dann teilen Sie dies mit der entsprechende Beitragsnummer in dem Antwortformular mit. Danach werden Ihre Daten unverzüglich gelöscht.

GEZ-Zwangsanmeldung droht

Ignorieren Sie auf keinen Fall dieses Klärungsschreiben und machen Sie von einer dieser Optionen Gebrauch.
Wer nicht reagiert, erhält zunächst ein Erinnerungsschreiben. Wer auch daraufhin schweigt, wird automatisch als zahlungspflichtig eingestuft. Hierbei wird die Zahlungspflicht zudem nicht nur künftig, sondern auch rückwirkend auferlegt – bis zum 01.01.2020.
Wohnen Sie also schon länger in der betroffenen Wohnung, müssen Sie nachzahlen. Legt man den aktuellen Rundfunkbetrag von monatlich 18,36 Euro zugrunde, betrüge die Nachzahlung also maximal 440,64 Euro. Inwieweit zusätzliche Kosten, wie es beispielsweise bei den Strafgebühren wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge der Fall ist, entstehen, ist bislang nicht bekannt.

Auch Rückmeldungen, dass bisher für die Wohnung noch kein Beitrag gezahlt wurde, gelten automatisch als zahlungspflichtig.
Wenn Sie wissen wollen, wie hoch die Kosten für die Rundfunkgebühren derzeit sind, können Sie dies hier nachlesen: Rundfunkbeitrag

Alle Infos dazu auch hier: https://www.rundfunkbeitrag.de

*Quelle: CHIP und Merkur

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