21. November 2023 – Radio Brocken
Ab Dezember ändern sich einige Dinge. Womöglich müssen Sie für ihren Rasenmäher bald Steuern zahlen.
Für Personen mit einem ausgedehnten Garten, ländlichem Wohnsitz oder einer Vorliebe für kleine Fahrzeuge gibt es ab Dezember eine eher nervige Gesetzesänderung.
Ab Dezember 2023: Steuer für Aufsitzrasenmäaher
Ab dem kommenden Monat unterliegen Fahrzeuge, die Geschwindigkeiten zwischen 6 und 20 km/h erreichen, der allgemeinen Haftpflicht oder Kfz-Haftpflicht. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Solange der Rasenmäher ausschließlich auf privatem Gelände betrieben wird, besteht keine Versicherungspflicht. Erst beim Befahren öffentlicher Wege greifen die neuen Regelungen.