13. März 2023 – Radio Brocken
Krank ist nicht gleich krank. Was ist, wenn Sie trotz Krankschreibung fit genug für andere Dinge sind? Was dürfen Sie als Arbeitnehmer während Ihrer Krankschreibung erledigen und was auf keinen Fall.
Was ist erlaubt, wenn Sie als Arbeitsnehmer krankgeschrieben sind, aber aufgrund Ihrer Erkrankung nicht das Bett hüten müssen? Dürfen Sie Einkaufen oder in die Kneipe oder ins Kino gehen? Oder sogar auf Arbeit kommen?
Trotz Attest arbeiten gehen?
Ja, es ist erlaubt, trotz Krankschreibung auf Arbeit zukommen. Damit tragen Sie aber das persönliche Risiko. Weiß Ihr Arbeitgeber, dass Sie arbeitsunfähig sind, hat er in der Regel keine Verpflichtung, Sie nach Hause zu schicken. Allerdings kann er Sie auch wieder nach Hause schicken, wenn Sie offensichtlich doch arbeitsunfähig oder eine gesundheitliche Gefahr für die Kollegen sind und trotzdem zum Dienst erscheinen.
Sie können auch vorzeitig wieder Ihren Dienst aufnehmen, wenn Sie sich vor Ablauf Ihrer Krankschreibung fit dazu fühlen, denn eine Krankschreibung (AU-Bescheinigung) ist lediglich eine Prognose vom Arzt.
Ausnahmen
Es empfiehlt sich jedoch bei hochinfektiösen Diagnosen, den ärztlichen Rat einzuhalten, um keine Kollegen anzustecken. Auch gelten Ausnahmen, wenn der Mitarbeiter zum Beispiel gefährliche oder besonders sensible Arbeiten verrichtet. Das gilt auch für Piloten. Sind sie krankgeschrieben, dürfen sie nicht arbeiten.
Kehren Sie vorzeitig zurück, sollten Sie den Arbeitgeber rechtzeitig vorher informieren. Dann sind etwa Unfälle auf dem Weg zur Arbeit zweifelsfrei über die Berufsgenossenschaft abgesichert.
Einkaufen und Kneipenbesuch trotz Krankschreibung?
Wer krank ist, sollte die vom Arzt verordnete Auszeit zum Gesund werden nutzen. Doch was ist, wenn der Kühlschrank leer ist? Sie Milch, Butter und Brot brauchen? Dann bleibt Ihnen nur der Gang zum Supermarkt. Gibt es dann Ärger, wenn der Chef auf einmal in der Supermarktschlange neben einem steht?
Aber dem ist nicht so. Einkaufen gehen ist der Regel eher unproblematisch und hat auch keine Folgen für den Arbeitnehmer. Aber ein Kneipenbesuch mit viel Alkohol und durchzechter Nacht ist nicht heilsam und könnte je nach der Art der Erkrankung den Beweiswert eines ärztlichen Attestes erschüttern bzw. entkräften.
Erlaubt ist alles, was die Genesung fördert: Bei einer Depression oder einem Burn-out kann es sogar wichtig sein, etwas zu unternehmen und beispielsweise Sport zu treiben. Grundsätzlich sagt die Rechtsprechung, dass ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer sich so verhalten muss, dass er bald wieder gesund ist. Er hat sozusagen alles zu unterlassen, was die Genesung verzögert. Verhält sich ein Arbeitnehmer genesungswidrig, stellt das eine ganz klare Pflichtverletzung des Arbeitsverhältnisses dar, die den Arbeitgeber auch dazu berechtigt, arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Auch bei einem Kinobesuch sollte man vorsichtig sein, denn mitunter kann dies auch eine Heilung verzögern.
Zulässig ist das, was der Arzt erlaubt
Es hängt von der Art der Erkrankung und daher vom jeweiligen Einzelfall ab, was der Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung tun darf. Im Grundsatz gilt: Zulässig ist das, was der Arzt erlaubt. Wer sich unsicher ist, sollte insofern genau nachfragen. Oft sei jedoch mehr erlaubt, als zunächst angenommen.