17. Juli 2023 – Radio Brocken

Hitzefrei

Hitzefrei: Das gilt in der Schule und auf der Arbeit

Hitze strengt an und wenn die Temperaturen auch in den Innenräumen kaum erträglich sind, gibt es oftmals nur eine Lösung: Hitzefrei! Aber das gilt nicht überall. Wir klären auf, ab wann Ihr Kind nach Hause darf und ob Sie auch auf der Arbeit Hitzefrei bekommen können.

Hitzefrei Schule
Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa

In der Schule

In Sachsen-Anhalt besteht die Richtlinie: "Wenn die Raumtemperatur in Klassenzimmern um 11 Uhr 26 Grad Celsius oder höher erreicht, kann der Unterricht abgebrochen werden." Diese Regelung gilt ausschließlich für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Allerdings gibt es in Sachsen-Anhalt anscheinend auch Ausnahmen für Oberstufenschüler. Laut der Webseite des Bildungsservers Sachsen-Anhalt ist es "in Ausnahmefällen möglich, auch die Jahrgänge 11 und 12 einzubeziehen."
Letztlich entscheidet immer der Schulleiter, ob und ab wann es Hitzefrei gibt.

Wichtig ist allerdings, dass trotz Hitzfrei die Aufsichtspflicht eingehalten werden muss. Denn die Schule muss die Betreuung der Kinder trotzdem gewährleisten.

Auf der Arbeit

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung sollte die Lufttemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Wenn sie jedoch 30 Grad oder mehr erreicht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer zu ergreifen, wie zum Beispiel:

  • Frühzeitiges Durchlüften der Räume, wenn es noch nicht so warm ist.
  • Angebot, die Arbeitszeiten vorzuverlegen, um von den kühleren Temperaturen zu profitieren.
  • Lockerung der Bekleidungsvorschriften.
  • Bereitstellung von kühlen Getränken.

Gemäß Arbeitsrecht können Arbeitnehmer hitzefrei bekommen, wenn die Lufttemperatur am Arbeitsort mehr als 35 Grad beträgt und keine Schutzausrüstung, Luftduschen oder ähnliches zur Verfügung stehen, um das gesundheitliche Risiko zu minimieren. Jedoch müssen Sie nicht zwangsläufig komplett hitzefrei bekommen, da es selten ist, dass alle Räume im Betrieb gleich heiß sind. Wenn es kühlere Räume gibt, kann der Arbeitgeber verlangen, dass Sie dort weiterarbeiten.

Obwohl die Arbeitsstättenregel ASR 3.5 kein Gesetz oder Verordnung ist, können Betriebsleiter dennoch in Schwierigkeiten geraten, wenn sie die Vorschriften missachten. Wenn nachgewiesen werden kann, dass Ihr Arbeitgeber vorsätzlich Ihre Gesundheit oder das Leben Ihrer Mitarbeiter gefährdet hat, drohen Geldstrafen oder sogar eine einjährige Freiheitsstrafe. Wenn Ihrem Arbeitgeber nur eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird, kann das Bußgeld bis zu 5.000 Euro betragen.

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