02. Dezember 2024 – Radio Brocken
In der Mittagspause schnell auf den Weihnachtsmarkt gehen und einen Glühwein trinken. Geht das?
Die Vorweihnachtszeit lockt mit Glühweinständen und gemütlichen Pausen auf dem Weihnachtsmarkt. Doch wie sieht es arbeitsrechtlich aus, wenn man in der Mittagspause ein Glas Glühwein genießt?
Alkohol in der Pause: Was ist erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber haben keinen direkten Einfluss darauf, wie Angestellte ihre Pausen gestalten. Das schließt auch den Konsum von Alkohol ein. Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel erklärt: „Man kann zwar in der Pause ein bisschen Alkohol trinken, aber man darf in manchen Tätigkeiten nicht alkoholisiert arbeiten.“
Insbesondere in sicherheitsrelevanten Berufen ist absolute Nüchternheit während der Arbeitszeit unerlässlich. Wer beispielsweise Maschinen bedient oder Fahrzeuge wie Züge, Flugzeuge oder Busse steuert, läuft Gefahr, durch selbst geringe Mengen Alkohol gegen arbeitsvertragliche Pflichten zu verstoßen. Dies kann ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bürojob oder Sicherheitsberuf: Ein Blick in den Vertrag lohnt sich
Für Berufe ohne unmittelbare Sicherheitsrisiken – etwa Büroarbeiten – gelten in der Regel weniger strenge Vorgaben. Solange der Alkoholkonsum in der Pause die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt und keine betrieblichen Richtlinien dagegen sprechen, ist ein Glas Glühwein in der Regel unproblematisch.
Ein Blick in den Arbeitsvertrag oder betriebliche Regelungen kann jedoch Klarheit schaffen. Oft finden sich dort Vorschriften, die den Alkoholkonsum während der Arbeitszeit regeln, wie zum Beispiel eine 0,0-Promille-Grenze. Auch Betriebsvereinbarungen oder gesetzliche Vorgaben können hier eine Rolle spielen.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Wie so oft im Arbeitsrecht kommt es auf den Einzelfall an. Fachanwalt Volker Görzel rät dennoch zur Vorsicht: „Im Zweifel sollte man besser auf den Alkoholkonsum während der Pause verzichten.“ Gerade in Berufen mit hoher Verantwortung oder in Unternehmen mit klaren Richtlinien ist Zurückhaltung ratsam.
Wer sicher gehen möchte, sollte sich vorab informieren und im Zweifel lieber auf Alkohol verzichten – nicht nur aus arbeitsrechtlichen, sondern auch aus sicherheitsrelevanten Gründen.
Fazit
Ein Glas Glühwein in der Mittagspause kann erlaubt sein, wenn es die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt und keine betrieblichen Regeln verletzt. Doch gerade bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten oder strengen Unternehmensrichtlinien ist Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall ist ein alkoholfreies Getränk die bessere Wahl.