In diesen Tagen sind alle Augen auf das Schneechaos auf den Straßen Sachsen-Anhalts gerichtet. Doch neben vereisten Gehsteigen und Schneebergen am Straßenrand sollte auch der ein oder andere Blick nach oben gerichtet werden.
Die Schneelast auf den Dächern ist enorm und auch Eiszapfen haben während der kalten Nächte ein leichtes Spiel. Hier erfahren Sie alles, was Sie über Eiszapfen und Schneechaos auf unseren Dächern wissen sollten.
Die Frage nach der Haftung
Dachlawinen und Eiszapfen können schlimme Unfälle und Sachschäden auslösen. Doch nicht immer ist die Frage nach der Haftung einfach zu beantworten. In der Regel sind Hauseigentümer für das Räumen und Sichern des Hausdaches verantwortlich, im konkreten Schadensfall können Hauseigentümer allerdings nur haftbar gemacht werden, wenn ein Verschulden vorliegt und der Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Da diese von verschiedenen Faktoren abhängig ist und je nach Region variiert, gibt es aber keine allgemeingültigen Regelungen.
Mieter in Mehrfamilienhäusern sind zumeist nicht verantwortlich
Auch wenn Vermieter und Eigentümer die Räum- und Streupflicht vertragsgemäß auf ihre Mieter übertragen können, gilt dies nicht beim Sichern und Räumen der Dächer. Bei Mehrfamilienhäusern mit einigen Parteien obliegt diese Aufgabe dem Vermieter. Ist das Haus ein Ein- oder Zweifamilienhaus, sind Übertragungen jedoch auch hier möglich. Prüfen Sie in jedem Falle genaue Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag, um auf der sicheren Seite zu sein.
Schneefanggitter können die Antwort sein
In schneearmen Gebieten ist das Anbringen von sogenannten Schneefanggittern in der Regel nicht verpflichtend, ein Schneefanggitter kann dennoch Unfälle und Beschädigungen verhindern und ist in jedem Falle empfehlenswert. Eigentümer sind zwar nicht dazu verpflichtet, täglich auf das Dach zu klettern und dieses zu räumen, bei starken Schneefällen ist eine Kontrolle der Schneelast allerdings nötig und zu empfehlen.
Eiszapfen müssen entfernt werden – aber nicht um jeden Preis
Bei Eiszapfen gilt eine andere Regelung – diese müssen vom Eigentümer entfernt werden. Jedoch sollte sich dieser nie in Gefahr begeben, um die gefährlichen Zapfen vom Dach zu pflücken. Im Ernstfall muss ein Dienstleister eingeschaltet werden. Diese sind oftmals überlastet, dann kann ein konkret beschriftetes Warnschild und eine Absperrung des Bereiches mit Flatterband hilfreich sein.
Wenn das Dach geräumt werden muss
Sollten extreme Schneefälle Ihr Dach unter sich begraben, stellt sich nicht nur die Frage nach der Haftung im Falle von Dachlawinen, auch eine Überlastung des Daches ist möglich. Um das Dach sicher und gut zu räumen, sollte unbedingt auf spontane Alleingänge verzichtet werden, das Dach sollte in keinem Falle einfach betreten werden. Die Räumung des Daches kann über eine Dachluke mit einem Besen oder über eine Leiter erfolgen, in jedem Falle ist eine fachgerechte Sicherung aber das A und O. Außerdem können externe Dienstleister eingeschaltet werden, die Feuerwehr, das technische Hilfswerk oder andere gewerbliche Anbieter sind zwar oft kostenpflichtig, lohnen sich bei extremen Schneefällen und hohen Risiken auf jeden Fall.
Beim Parken ist Vorsicht geboten
Schauen Sie bei der nächsten Parkplatzsuche besser zwei Mal nach einem geeigneten Stellplatz. Parken Sie Ihr Auto nicht unter stark schneebedeckten Dächern oder in der Nähe von Eiszapfenansammlungen. Steht das beschädigte Auto unter einem solchen Dach, kann Ihnen eine Mitschuld gegeben werden.
Wer zahlt den Schaden am Auto?
Wenn trotz aller Vorsicht ein Schaden am Auto durch Schneelast oder Eiszapfen ausgelöst wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie der Schaden beglichen wird. Wenn der Hauseigentümer seine Verkehrssicherungspflicht tatsächlich verletzt hat, muss seine Versicherung den Schaden begleichen. Sollte dies nicht so sein, kann es passieren, dass Sie selbst für den Schaden aufkommen müssen. Während eine klassische Teilkasko-Versicherung nur Schäden an der Scheibe begleicht, gibt es bei einer erweiterten Teilkasko-Versicherung zumindest teilweise die Möglichkeit auf eine komplette Übernahme der Kosten. Mit einer Vollkasko-Versicherung sind Autofahrer jedoch am besten gerüstet.
Auch Fußgänger sollten auf der Hut sein
Um folgenschwere Personenschäden zu verhindern und die Frage nach der Haftung gar nicht erst aufkommen zu lassen, empfiehlt sich auch zu Fuß den Blick gelegentlich auf Dächer und Warnschilder zu richten. Meiden Sie abgesperrte Flächen, oder Bereiche an welchen ausdrücklich gewarnt wird. Mit festem Schuhwerk, Aufmerksamkeit und einem wachen Auge sind sie in diesen Tagen bestens für Ausflüge ins Schneechaos gewappnet.