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Gartenfeuer mit Grünschnitt – was ist wo erlaubt?

Lesen Sie hier im Überblick, welche Regeln in den Landkreisen Sachsen-Anhalts gelten.

Feuer feuerschale lagerfeuer holz © pixabay.jpg

Im Frühjahr häufen sich in manchen Kleingartenanlagen und Grundstücken in ländlichen Gebieten die Gartenfeuer – wer seinen Grünschnitt nicht zum Wertstoffhof bringen kann, hat in manchen Landkreisen die Möglichkeit, auf der eigenen Gartenanlage ein Feuer abzubrennen. Doch das ist nur zu bestimmten Zeiten, unter Auflagen und nicht überall erlaubt.

Lesen Sie hier im Überblick, welche Regeln in den Landkreisen Sachsen-Anhalts gelten.

Harzkreis

  • Gartenfeuer sind im Harzkreis noch bis zum 20. April erlaubt, bis dahin dürfen Grundstückseigentümer in ihren Kleingärten einmalig unter strengen Auflagen Gartenabfälle abbrennen.
  • Ausnahmen sind Bad Suderode, Ballenstedt und Halberstadt, hier sind Gartenfeuer nicht gestattet.

Altmarkkreis Salzwedel

  • Wer im Altmarkkreis-Salzwedel wohnt, hat ebenfalls noch die Möglichkeit, den Grünschnitt auf dem eigenen Grundstück zu verbrennen. Hier dürfen kleine Gartenfeuer noch bis zum 15. April abgebrannt werden.

Burgenlandkreis

  • Im Burgenlandkreis ist das Abbrennen von Gartenfeuern noch bis zum 31. März möglich.

Landkreis Wittenberg

  • Wer im Landkreis Wittenberg wohnt, hat ebenfalls noch die Möglichkeit bis zum 31. März den eigenen Grünschnitt zu verbrennen.
  • Allerdings mit einigen Ausnahmen: das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen in der Kernstadt der Lutherstadt Wittenberg sowie der Ortschaft Reinsdorf mit den Ortsteilen Reinsdorf, Braunsdorf und Dobien ist seit Ende letzten Jahres nicht mehr gestattet.


Landkreis Stendal

  • Im Landkreis Stendal sind Kleinfeuer nur zwischen dem 1. Februar und dem 15. März erlaubt, dann erst wieder im Zeittraum vom 15. Oktober bis 30. November. Momentan ist die Gartenfeuer-Saison also schon vorbei und es sind auch kleine Feuer untersagt, Abfälle sollten in jedem Falle auf den Wertstoffhof gebracht werden.

Landkreis Börde

  • Seit 2019 sind Gartenfeuer im Landkreis Börde nicht mehr gestattet.

Landkreis Mansfeld-Südharz

  • Auch Kleingärtner aus dem Kreis Mansfeld-Südharz müssen auf Gartenfeuer verzichten und ihren Grünschnitt über die entsprechenden Entsorgungsstellen verwerten.

Landkreis Jerichower Land

  • Wer im Jerichower Land wohnt muss seinen Grünschnitt ebenfalls über den Wertstoffhof entsorgen, das Verbrennen der Gartenabfälle ist auch hier nicht gestattet.

Saalekreis

  • In Anhalt-Bitterfeld und dem Salzlandkreis wurde das Abbrennen von Gartenabfällen untersagt, Gartenfeuer sind hier also auch nicht möglich.

Kreis Anhalt-Bitterfeld

  • Wer im Kreis Anhalt-Bitterfeld seinen Grünschnitt loswerden möchte, sollte ihn auf keinen Fall verbrennen, denn Gartenfeuer sind auch hier verboten.

Salzlandkreis

  • Auch Gartenbesitzer im Salzlandkreis dürfen keine Gartenfeuer machen, auch hier ist das Verbrennen von Grünschnitt verboten und damit nicht möglich.

Kreisfreie Städte Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau

  • In den kreisfreien Städten Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau sind Gartenfeuer schon seit Langem untersagt.

Alles was Sie beim Abbrennen eines Gartenfeuers beachten müssen, Ausnahmen und die genauen Regelungen zum Brandschutz finden Sie in den jeweiligen Verordnungen des Landkreises.

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