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Gartenfeuer mit Grünschnitt – was ist wo erlaubt?
Lesen Sie hier im Überblick, welche Regeln in den Landkreisen Sachsen-Anhalts gelten.

Lesen Sie hier im Überblick, welche Regeln in den Landkreisen Sachsen-Anhalts gelten.
Gartenfeuer sind im Harzkreis noch bis zum 20. April erlaubt, bis dahin dürfen Grundstückseigentümer in ihren Kleingärten einmalig unter strengen Auflagen Gartenabfälle abbrennen. Ausnahmen sind Bad Suderode, Ballenstedt und Halberstadt, hier sind Gartenfeuer nicht gestattet.
Wer im Altmarkkreis-Salzwedel wohnt, hat ebenfalls noch die Möglichkeit, den Grünschnitt auf dem eigenen Grundstück zu verbrennen. Hier dürfen kleine Gartenfeuer noch bis zum 15. April abgebrannt werden.
Im Burgenlandkreis ist das Abbrennen von Gartenfeuern noch bis zum 31. März möglich.
Wer im Landkreis Wittenberg wohnt, hat ebenfalls noch die Möglichkeit bis zum 31. März den eigenen Grünschnitt zu verbrennen. Allerdings mit einigen Ausnahmen: das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen in der Kernstadt der Lutherstadt Wittenberg sowie der Ortschaft Reinsdorf mit den Ortsteilen Reinsdorf, Braunsdorf und Dobien ist seit Ende letzten Jahres nicht mehr gestattet.
Im Landkreis Stendal sind Kleinfeuer nur zwischen dem 1. Februar und dem 15. März erlaubt, dann erst wieder im Zeittraum vom 15. Oktober bis 30. November. Momentan ist die Gartenfeuer-Saison also schon vorbei und es sind auch kleine Feuer untersagt, Abfälle sollten in jedem Falle auf den Wertstoffhof gebracht werden.
Seit 2019 sind Gartenfeuer im Landkreis Börde nicht mehr gestattet.
Auch Kleingärtner aus dem Kreis Mansfeld-Südharz müssen auf Gartenfeuer verzichten und ihren Grünschnitt über die entsprechenden Entsorgungsstellen verwerten.
Wer im Jerichower Land wohnt muss seinen Grünschnitt ebenfalls über den Wertstoffhof entsorgen, das Verbrennen der Gartenabfälle ist auch hier nicht gestattet.
In Anhalt-Bitterfeld und dem Salzlandkreis wurde das Abbrennen von Gartenabfällen untersagt, Gartenfeuer sind hier also auch nicht möglich.
Wer im Kreis Anhalt-Bitterfeld seinen Grünschnitt loswerden möchte, sollte ihn auf keinen Fall verbrennen, denn Gartenfeuer sind auch hier verboten.
Auch Gartenbesitzer im Salzlandkreis dürfen keine Gartenfeuer machen, auch hier ist das Verbrennen von Grünschnitt verboten und damit nicht möglich.
In den kreisfreien Städten Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau sind Gartenfeuer schon seit Langem untersagt.