Kein Antrag fällig
Der Kinderbonus beträgt für Familien einmalig 300 Euro für jedes Kind mit Kindergeldanspruch. Die einmalige Leistung zusätzlich zum Kindergeld soll im September und Oktober in zwei Raten ausbezahlt werden. Extra beantragt werden muss es nicht.
Die Familienkassen beginnen am 7. September mit der Auszahlung des Corona-Kinderbonus. Demnach wird das Geld in zwei Raten ausgezahlt: Die erste wird 200 Euro zusätzlich zum Kindergeld betragen und im September ausgezahlt. Die zweite Rate in Höhe von 100 Euro folgt im Oktober.
Wann der Kinderbonus auf dem Konto ankommt, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Steht dort eine Null, ist man am 7. September dabei. Für die Endziffern 1 bis 9 überweisen die Familienkassen das Geld dann nach und nach im Laufe des Monats.
Bonus wird steuerlich angerechnet
Für den Bonus hat die Bundesregierung Kosten von rund 4,3 Milliarden Euro veranschlagt. Profitieren sollen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, da die Zahlung nicht mit anderen Familien- oder Sozialleistungen verrechnet wird. Bei der Steuer wird die Bonuszahlung aber mit den Kinderfreibeträgen verrechnet, wodurch höhere Einkommen am Ende nichts von der Sonderzahlung haben.
Auszahlungsregelung bei Alleinerziehenden
Der Kinderbonus muss wie Kindergeld betrachtet werden und steht damit auch beiden Eltern zu. Auch alleinerziehende Mütter und Väter bekommen im Herbst für jedes Kind 300 Euro ausbezahlt. Allerdings darf bei ihnen der andere Elternteil den Unterhalt für das Kind insgesamt um 150 Euro kürzen, also um 100 Euro im September und um 50 Euro im Oktober.