08. März 2023 – Radio Brocken

Führerschein

EU-Führerschein-Reform: Krasse Neuerungen, die auf uns zukommen

Plänen zufolge, will die EU das Führerscheinsystem revolutionieren. Was dann auf uns zukommt, das liest Du hier.

header_führerschein.png

1. Führerschein-Reform: Führerscheintauglichkeit für ältere Autofahrer

Die EU will die Regeln zum Autofahren verschärfen. Nach den Plänen aus Brüssel müssen Senioren ab 70 künftig regelmäßig nachweisen, dass sie noch fahrtauglich sind. Damit soll die Verkehrssicherheit auf den Straßen verbessert werden. So sieht die EU vor, dass künftig bei allen Autofahrern ab 70 die Verkehrstauglichkeit alle fünf Jahre überprüft werden soll.

In Deutschland erhalten Autofahrer eine lebenslange Fahrerlaubnis und daher wird auch die Fahrtauglichkeit von Senioren nicht regelmäßig überprüft. Es sei denn, es liegt eine Gefährdung oder eine andere Situation vor, die eine Überprüfung notwendig macht.

Aber auch hierzulande mehren sich die Stimmen, die eine regelmäßige Überprüfung der Fahrtauglichkeit von älteren Autofahrern fordern. In einigen EU-Staaten gibt es die bereits und deswegen will es die EU jetzt auch für alle Mitgliedsstaaten einführen.

2. Führerschein-Reform: Gültigkeit der Führerscheine wird verändert

Mit dieser Reform sollen dann auch die Laufzeiten der Führerscheine geändert werden. Sie wären dann EU-weit 15 Jahre gültig, anstatt bisher zehn Jahre. Auch sollen die Führerscheine dann digital werden, damit die Erneuerung dann auch online abgewickelt wird.

Allerdings soll die 15-jährige Gültigkeit aber nicht für alle ab 70 gelten: diese Autofahrer erhalten dann nur noch Führerscheine, die fünf Jahre gültig sind. Und damit soll es möglich sein, regelmäßig die Fahrtauglichkeit der Senioren zu überprüfen.

3. Führerschein-Reform: Neue medizinische Mindestanforderungen

So sollen auch im Zuge der Neuerungen die medizinischen Mindestanforderungen, die eine Person erfüllen muss, um einen Führerschein zu bekommen oder ihn erneuern zu lassen, umfangreicher werden. Im Folgenden eine Kurzfassung der Anforderungen:

  • Autofahrer müssen mit Brille oder Kontaktlinsen mindestens 0,5 Dioptrien aufweisen
  • sollte eine Augenkrankheit festgestellt werden, muss der Autofahrer regelmäßig die Sicht ärztlich prüfen lassen
  • kein Führerschein mehr bei Krankheiten des Bewegungsapparates, die das Nutzen eines Fahrzeugs erschweren
  • bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen muss ein Arzt die Fahrtauglichkeit bescheinigen
  • Autofahrer, die Diabetes haben, sollen alle zehn Jahre auf Fahrtauglichkeit überprüft werden
  • wer regelmäßig unter einer schweren Unterzuckerung leidet, soll keinen Führerschein (mehr) haben.
  • Autofahrer mit neurologischen Beschwerden brauchen eine Bescheinigung vom Arzt über die Fahrtauglichkeit (gilt insbesondere für Menschen mit Apnoe)
  • Autofahrer mit Epilepsie können einen Führerschein nur dann haben oder behalten, wenn sie seit einem Jahr keinen Anfall hatten; Epileptiker brauchen regelmäßige ärztliche Untersuchungen, außer sie hatten seit fünf Jahren keine Anfälle mehr
  • Führerscheine werden nicht an Personen ausgestellt, die schwere kognitive oder intellektuelle Störungen aufweisen -> dazu gehören auch altersbedingte Veränderungen
  • Führerscheine werden nicht an Personen ausgestellt, die regelmäßig Alkohol oder Drogen missbrauchen

In vielen dieser Fälle wird auch schon jetzt in Deutschland die Fahrtauglichkeit durch Ärzte geprüft. So ist das auch bei Demenz oder Alzheimer der Fall.

undefined
Radio Brocken
Audiothek