Aktionstag von Bund und Ländern in ganz Deutschland.
Der bundesweite Warntag findet erstmals am Donnerstag, 10. September 2020 statt und wird ab dann jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt. Am gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern werden in ganz Deutschland sämtliche Warnmittel erprobt. Pünktlich um 11:00 Uhr werden zeitgleich in Landkreisen und Kommunen in allen Ländern mit einem Probealarm die Warnmittel wie beispielsweise Sirenen ausgelöst.
Was passiert am bundesweiten Warntag?
Am Donnerstag, 10. September 2020 um 11 Uhr wird eine Probewarnung an alle sogenannten Warnmultiplikatoren wie Radiosender und App-Server geschickt, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossenen sind. Radio Brocken gehört dazu.
Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung an Radios und Warn-Apps. Dort können Sie die Warnung wahrnehmen.
Parallel werden in den Landkreisen und Kommunen Sirenen und Lautsprecherdurchsagen zu hören sein, sofern vorhanden.
Der bundesweite Warntag und die Probewarnung haben zum Ziel,
- Sie für das Thema Warnung der Bevölkerung zu sensibilisieren,
- Funktion und Ablauf der Warnung besser verständlich zu machen und
- auf die verfügbaren Warnmittel (z. B. Sirenen, Warn-Apps, digitale Werbeflächen) aufmerksam zu machen.
Der bundesweite Warntag will dazu beitragen, Ihr Wissen um die Warnung in Notlagen zu erhöhen und damit Ihre Selbstschutzfähigkeit zu unterstützen. Auch die nun bundesweit einheitlichen Sirenensignale sollen bekannter werden.
- Was bedeuten die Sirenentöne?
Für den Fall einer Warnung wird bundeseinheitlich ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton verwendet, zur Entwarnung ein einminütiger Dauerton. Darüber hinaus sind die Sirenensignale bundesweit nicht vereinheitlicht. Informieren Sie sich über den jeweiligen Einsatz von Sirenen und die entsprechende Bedeutung der örtlichen Sirenensignale bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Wer ist verantwortlich für den bundesweiten Warntag?
Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.
Mehr Infos finden Sie unter warnung-der-bevoelkerung.de.