23. August 2021 – Jana Blume
Egal, ob im Geschäft oder über Onlineshop - nahezu alle Geräte sind in Kartons verpackt. Doch muss man bei einer Rücksendung die Geräte im Originalkarton verpackt zurückschicken?
Endlich kommt der neue Staubsauger oder der neue Fernseher an. Verpackt sind solche Geräte immer in stabilen Kartons. Doch wohin damit? In die blaue Tonne oder zusammengefaltet in den Keller oder Abstellraum?
Was ist, wenn man den Artikel retournieren oder reklamieren will und die Originalverpackung schon längt mit dem Müllauto über alle Berge ist?
Es gibt eine gute Nachricht für alle, die die Kartons und Polstermaterialien nicht aufbewahrt haben. Käufer dürfen die Ware auch ohne die originale Verpackung reklamieren oder zurück schicken.
Im Zweifel müssen Sie aber nachweisen, wo Sie den Artikel gekauft haben. Das funktioniert natürlich ganz einfach mit dem Kassenbon oder der Rechnung. Sollten die aber auch weg sein, dann könnten notfalls auch Kreditkartenabrechnung oder Kontoauszug als Beweis dienen.
Immer sicher zurückschicken
Auch wenn Händler Retouren oder Reklamationen ohne Originalverpackung zurücknehmen müssen: Sie als Kundin oder Kunde müssen immer sicherstellen, dass Sie die Ware sachgemäß verpackt verschicken. Und das funktioniert eben in der Regel am einfachsten und am sichersten in der Originalverpackung.
Wenn Sie also Platz haben, dann heben Sie die Originalverpackung wenigstens für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung auf.
Kulanz oder gutes Recht
Wenn Sie beim Händler vor Ort einkaufen und aus bloßem Nichtgefallen zurückgeben oder umtauschen wollen, müssen Sie auf die Kulanz des Händlers hoffen. Anders ist es beim Online-Shopping. Hier gilt Geld zurück ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen. Wer also online einkauft, sollte die Originalverpackung wenigstens zwei Wochen lang aufbewahren.