30. Juni 2022 – Radio Brocken

Corona-Tests

Corona-Tests – wer sie ab heute noch kostenlos bekommt

Schnell mal kostenlos auf Corona testen – damit ist erstmal Schluss. Schnelltests auf Staats- und damit Steuerzahlerkosten sind ab heute nur noch für bestimmte Gruppen möglich. Andere müssen drei Euro zahlen.

urn-newsml-dpa.com-20090101-220604-99-546023-v1-s2048.jpeg
Ein Arzt hält einen Tupfer, mit dem ein Abstrich für einen Coronatest gemacht wird., Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbo

Die überarbeitete Verordnung und die neuen Regeln für Corona-Tests sollen ab heute in Kraft treten.

Diese Menschen bekommen weiter gratis Tests

Zu denjenigen, die sich weiterhin kostenlos testen lassen können, zählen Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung bekommen können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel. Auch Haushaltsangehörige von Infizierten, Kinder bis fünf Jahre und Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken sollen sich weiterhin kostenlos testen lassen können. Das ebenso für Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können.

Wer die Schnelltests bezahlen muss

Für Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen „Veranstaltung in einem Innenraum“ sind die Drei-Euro-Tests gedacht. Das soll dabei helfen, sogenannte Super-Spreader-Events zu verhindern, bei denen sich viele Menschen auf einmal anstecken. Einen Drei-Euro-Test soll auch bekommen, wer eine rote Corona-Warnapp hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung zu treffen.

Corona-Schnelltest: Welche Nachweise werden verlangt?

Wie bisher muss ein „amtlicher Lichtbildausweis“ vorgelegt werden. Allerdings haben viele Kinder bis fünf – für die es weiterhin Gratistests gibt – noch gar keinen Ausweis oder Kinderreisepass. In der Praxis dürfte es so laufen, wie vom Gesundheitsministerium bisher schon empfohlen: Für Kinder ohne Ausweis reicht es, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Ausweis vorlegen. Schwangere können den Mutterpass als Nachweis für einen Gratistest verwenden. Haushaltsangehörige von Infizierten zeigen deren Testergebnis vor. (dpa)

undefined
Radio Brocken
Audiothek