26. November 2024 – Radio Brocken
Viele Menschen nutzen den Black Friday, um ihre Weihnachtseinkäufe schon jetzt zu erledigen. Doch Vorsicht: bei einigen Produkten drohen Bußgelder vom Zoll.
Der Black Friday steht vor der Türe und mit ihm beginnt vielerorts die vorweihnachtliche Schnäppchenjagd. Damit Sie am Ende keine bösen Überraschungen mit Ihren Bestellungen erleben, sollten Sie wissen, was Sie überhaupt bestellen dürfen. Gerade Postsendungen aus dem Ausland unterliegen strengen Verboten und Beschränkungen. Wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, dass das Paket vom Zoll beschlagnahmt wird, was unter Anderem auch zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen kann. Darauf weist das Hauptzollamt Rosenheim hin.
Welche Bestellungen der Zoll aussortiert:
- Elektrogeräte ohne erforderliche Zulassung - etwa eine CE-Kennzeichnung oder eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache
- gefälschte Markenartikel
- Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern. Auch nach der Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ist die Einfuhr der Samen aus diesen Ländern verboten
- Tierische Erzeugnisse - zum Beispiel in Form von Nahrungsmitteln
Reinhard Mayr ist Leiter des Rosenheimer Hauptzollamtes. Er rät: Vor dem Bestellen schauen, wie die Zollbestimmungen sind. «Damit erwartete Sendungen wie geplant zugestellt werden können und es nicht zu Verstößen kommt».
Informationen zu den Regelungen gibt es auf der Webseite des Zolls. Allgemeine Anfragen beantwortet der Zoll Privatpersonen zudem per Mail unter info.privat@zoll.de oder montags bis freitags telefonisch zwischen 8.00 und 17.00 Uhr unter +49 228 30 32 60 20.