12. Mai 2022 – Radio Brocken

Finanzen

Bis wann muss Ihre Steuererklärung abgegeben werden?

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte den 31. Juli genau im Auge behalten.

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Jedes Jahr dasselbe, die Steuererklärung muss gemacht werden. Erst seit 2019 haben Steuerpflichtige zwei Monate mehr Zeit, um alle notwendigen Formulare bei der zuständigen Finanzbehörde einzureichen. Der 1. Juli 2022 stellt die offizielle Abgabefrist beim Ihrem Finanzamt dar.

Was ist bei der Abgabe der Steuererklärung zu beachten?

Natürlich müssen nicht nur alle Formulare und Anlagen vollständig und gewissenhaft für die Steuererklärung ausgefüllt werden, sondern auch der Zeitpunkt ist genau zu kontrollieren. Die Steuerklärung muss nämlich jedes Jahr bis zum 31. Juli dem Finanzamt vorliegen.

Bis 2018 war der 31. Mai als offizielle Deadline festgelegt. Um es Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen jedoch etwas zu erleichtern, wurde die Frist um zwei Monate verlängert.

Was ist, wenn die Abgabefrist auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt?

Gut zu wissen: Ist der Stichtag am Wochenende oder auf einem Feiertag gelegen, verschiebt sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag. So wie in diesem Jahr, da fällt der 31. Juli auf einen Sonntag. Somit verlängert sich die Frist für Steuerzahler und Steuerzahlerinnen bis auf Montag, den 1. August 2022.

Tipp: Wer die Steuererklärung nicht verpflichtend, sondern freiwillig abgibt, muss sich nicht an die geltenden Fristen halten. Die Steuererklärung kann zudem bis zu vier Jahre rückwirkend beim Finanzamt eingereicht werden. Die Steuerklärung für das Jahr 2021 muss somit erst zum 31.12.2025 vorliegen.

Für wen gelten die Abgabefristen?

Für alle, die ihre Steuererklärung selbst erledigen, sind diese Fristen bindend. Für einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin sowie ein Lohnsteuerhilfeverein sind andere Abgabefristen interessant. Für die Profis liegt die Frist bei Ende Februar des übernächsten Jahres. Wer also ein Steuerberaterbüro oder einen Steuerverein um Unterstützung bittet, muss die Steuererklärung für das Jahr 2021 bis zum 28. Februar 2023 abgeben.

Hinweis: Die Abgabefrist für Steuererklärungen für das Jahr 2020 ist aufgrund der Corona Pandemie für Steuerprofis auf den 31. August 2022 angesetzt. Somit haben die Experten ein weiteres halbe Jahr Zeit, um Steuererklärungen zu tätigen.

Lässt sich die Frist im Bedarfsfall verlängern?

Das wird schwierig eine zusätzliche Fristverlängerung zu erwirken, da sich die Frist bereits seit dem Jahr 2019 um zwei Monate verlängert hat. Eine Verlängerung ist somit wirklich nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige ohne Eigenverschulden in Verzug gerät. In diesem Fall ist unbedingt um eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt schriftlich zu bitten.

Was passiert, wenn ich die Frist ungenutzt verstreichen lasse?

Das kann teuer werden. Wer die Abgabefrist einfach so ablaufen lässt, erhält vom zuständigen Finanzamt vermutlich ein Schreiben mit einem festgesetzten Verspätungszuschlag. Bis zum Jahr 2019 hat das Finanzamt in den jeweiligen Fällen selbst bestimmt, ob es einen Zuschlag gibt oder nicht. Das ist inzwischen nicht mehr der Fall. Kommt es zum Verzug, hat das Finanzamt einen Verspätungszuschlag auszusprechen.

Beispiel: Sind die nötigen Unterlagen und Formulare für das Jahr 2020 nicht bis zum 1. September 2022 beim Finanzamt eingegangen, erhält der Steuerpflichtige in jedem Fall einen Versäumniszuschlag. Diese Verpflichtung kann nur umgangen werden, wenn eine rückwirkende Fristverlängerung gewährt wird.

Wie hoch kann der Verspätungszuschlag ausfallen?

Seit 2019 ist die Höhe des Zuschlages im Gesetz festgelegt. Er umfasst 0,25 Prozent vom festgesetzten Steuermaß, beträgt aber mindestens 25 Euro für jeden verspäteten Monat. Die Höhe des Verspätungszuschlages kann höchstens bei 25.000 Euro liegen.

Der Verspätungszuschlag ist im Steuerbescheid enthalten und ist zur Steuerschuld hinzugefügt oder wird von der Erstattung abgezogen.

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