20. Januar 2025 – Radio Brocken
Was zählt zur Arbeitszeit und wann beginnt sie? Diese scheinbar einfache Frage stellen sich viele Arbeitnehmer täglich.
Die Regeln zur Arbeitszeit sind jetzt klar festgelegt worden. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Johannes Schipp aus Gütersloh, hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Die Arbeitszeit beginnt direkt am Arbeitsplatz - im Büro also schon beim Hochfahren des Computers. Auch das Umziehen und Waschen vor Arbeitsbeginn gilt als bezahlte Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das vorschreibt. Generell zählt alles zur Arbeitszeit, was der Arbeitgeber verlangt. Und das Ende der Arbeitszeit? Bei flexiblen Arbeitszeiten ist es der Moment, an dem man den Schreibtisch verlässt. Bei Jobs mit starker Verschmutzung gehört auch das Waschen danach zur bezahlten Zeit.