03. Februar 2025 – Radio Brocken
Ab März 2025 verliert das blaue Versicherungskennzeichen für Mopeds, Mofas und andere Kleinkrafträder seine Gültigkeit.
Ab März müssen Mofas, Roller und andere zulassungsfreie Kraftfahrzeuge ein neues grünes Versicherungskennzeichen haben. Das blaue Kennzeichen verliert dann seine Gültigkeit. Wer danach noch mit dem alten Kennzeichen unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern hat auch keinen Versicherungsschutz mehr. Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit.
Diese Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen
Das Kennzeichen brauchen alle Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter und 45 Kilometer pro Stunde, aber auch Quads, E-Roller und S-Pedelecs. Normale E-Bikes bis 25 Stundenkilometer sind davon nicht betroffen. Die neuen Kennzeichen gibt es direkt beim Versicherer - entweder als klassisches Schild oder als kleinere Plakette für E-Scooter.