14. Mai 2024 – Radio Brocken

Haus und Garten

Ab 2025: Neuerung bei der Biotonne - Bußgelder drohen

Mülltrennung sollte eigentlich zum Standard gehören. Trotzdem gibt es immer wieder Verstöße bei der korrekten Trennung. Im Fall der Biotonne gibt es ab 2025 Neuerungen.

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Tonnen für Hausmüll, Bioabfälle, Altpapier und Wertstoffe stehen in Magdeburg für die Müllentsorgung bereit., Foto: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa

Eigentlich sollte es mittlerweile allen Menschen klar sein, welche Dinge in den Biomüll gehören. Verstöße verhindern, dass der Biomüll optimal kompostiert werden kann. Generell dürfen beispielsweise Essensreste, Eierschalen, Kaffeefilter, Obst- und Gemüseabfälle sowie Gartenabfälle in die Biotonne. Falls Baumschnitt oder gemähter Rasen zu viel für die Biotonne werden, stellen Kommunen Säcke zur Verfügung, die ebenfalls abgeholt werden.

Neue Bestimmung: Weniger Störabfälle in der Biotonne

Ein neues Gesetz, welches ab 2025 gelten soll, soll die Störabfälle in der Biotonne reduzieren. Störabfälle meint alles, was nicht kompostierbar ist, also beispielsweise Plastikteile. Kommunen wollen dies strikter Kontrollieren. Detektoren bei den Müllautos sollen die Biotonnen vor dem Entleeren scannen. Werden Störabfälle erkannt, bleibt der Müll stehen.

Bußgelder drohen: Schärfere Regeln bei der Biotonne

Im Extremfall können Kommunen auch Geldstrafen verhängen. Bis zu 2.500 Euro sind möglich. Je nach Bundesland und Kommune können die Strafen variieren. Ziel ist es noch bewusster mit Mülltrennung umzugehen.

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