26. März 2025 – Radio Brocken
Für Autofahrer in der EU tritt eine Neuerung in Kraft, die vor allem Verkehrssünder betrifft.
Ausstellungsland muss Fahrverbot EU-weit umsetzen
Künftig werden Fahrverbote oder Einschränkungen, die ein Mitgliedsstaat nach einem schweren Unfall gegen einen Fahrer verhängt, auch im Land des Führerscheinausstellers gültig sein. Das Land, das den Führerschein erteilt hat, ist dann verpflichtet, das Fahrverbot in der gesamten EU durchzusetzen. Zudem sollen Behörden künftig verstärkt Informationen über schwerwiegende Verstöße untereinander austauschen.
Diese neue Regelung betrifft insbesondere gravierende Delikte wie Fahren unter Alkoholeinfluss, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unfälle mit Todesopfern. Voraussetzung für die EU-weite Umsetzung ist, dass der Staat, in dem der Verstoß begangen wurde, ein Fahrverbot von mindestens drei Monaten verhängt hat und alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Bisher war der Führerscheinentzug lokal begrenzt
Nach der derzeitigen Gesetzeslage können EU-Staaten, die den Führerschein nicht ausgestellt haben, Fahrverbote lediglich auf ihr eigenes Staatsgebiet beschränken. Eine vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis kann bislang nur das Land vornehmen, das den Führerschein ausgestellt hat.
Bereits zuvor hatten sich das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten darauf verständigt, bis 2030 den digitalen Führerschein EU-weit einzuführen. Die endgültige Zustimmung von Rat und Parlament steht noch aus, wird aber als reine Formsache betrachtet.