Ab Donnerstag sind Fahrten im Nahverkehr und Einkaufen nur noch mit Mund-Nasenschutz erlaubt.
Nach Sachsen, Bayern und Thüringen will nun auch Sachsen-Anhalt eine Maskenpflicht einführen. Ab Donnerstag ist es nur noch mit Mund-Nasenschutz erlaubt sein, einzukaufen und Bahn zu fahren.
Die genauen Maßnahmen
In der Landespressekonferenz konkretisierte Ministerpräsident Rainer Haselhoff und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne den Kabinettsbeschluss:
- Ein Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen getragen werden
- Als Mundschutz gilt eine textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasenschutzes
- Ausreichend sind selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Buffs und Ähnliches aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material
- Die Maßnahmen gelten ab Donnerstag 23. April 2020
Bisher gibt es keine Bußgelder bei Verstoß gegen die Pflicht. Es geht eher darum ein Umdenken in der Bevölkerung beschleunigen. Die Landesregierung behält sich aber vor, dies aber auch einzuführen.
Gleichzeitig mit der Maskenpflicht dürfen Tierparks, zoologische und botanische Gärten und ähnliche Freizeitangebote ab sofort wieder unter Auflagen für den Publikumsverkehr öffnen. Grimm-Benne:„Streichelgehege und Tierhäuser auf deren Gelände sind weitergeschlossen, Hygienebestimmungen sind einzuhalten.“
Ursprünglich hatte die Landesregierung auf die Maskenpflicht verzichtet, aber eine dringende Empfehlung ausgesprochen, sich und andere mit einer Maske zu schützen. Allerdings seien nur die wenigsten Menschen der Empfehlung gefolgt.
Jena als Vorbild
Bereits seit dem 6. April gilt in Jena eine Maskenpflicht. In der thüringischen Stadt gab es seit 11 Tagen keine Neuinfektion mit dem Coronavirus mehr. Dies wird auch auf die Maskenpflicht zurückgeführt.