Klage aus Naumburg erfolgreich.
Das Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten ist in Sachsen-Anhalt jetzt außer Kraft gesetzt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg am Nachmittag mitgeteilt. Das Gericht erkennt zwar die Notwendigkeit von Einschränkungen des touristischen Betriebs angesichts der Pandemie an – in seiner bestehenden Form ist das Beherbergungsverbot für die Richter aber unverhältnismäßig. Damit gibt das Gericht dem Naumburger Ferienhausanbieter Mario Friedel recht, er hatte mit einem Eilantrag gegen das Verbot geklagt. „Wir sind überglücklich und wir freuen uns sehr“, sagte Friedel kurz nach der Urteilsverkündung im Interview mit Radio Brocken. Er und sein Team haben für die gesamte Branche gesprochen, so Friedel, das Urteil nennt er ein „sehr gutes Ergebnis“.
Das Beherbergungsverbot war nach und nach in zahlreichen Ländern von Gerichten gekippt worden. Sachsen-Anhalt hatte als eines der letzten Bundesländer daran festgehalten.