Der sechste Prozesstag stand im Zeichen der Waffen, die der Angeklagte bei seinem Anschlag verwendete.
Insgesamt 34 Schüsse feuerte der Attentäter am 9. Oktober 2019 ab - allein 15 davon auf sein erstes Opfer Jana L.. Nach knapp dreiwöchiger Sommerpause wurde heute der Halle-Prozess am Landgericht in Magdeburg fortgesetzt. Im Fokus standen am sechsten Prozesstag die Waffen des Attentäters.
Fast alle Waffen des Attentäters waren selbst gebaut
Ein regelrechtes Waffenarsenal hatte sich der Attentäter für seinen Anschlag angelegt. Fast alle Waffen wurden mit einem 3D-Drucker, den er sich aus China bestellte, angefertigt und dann weiter modifiziert. Selbst Patronen hatte sich der Angeklagte aus Blei selbst gegossen. Das Material und Werkzeug hierfür bestellte er zum großen Teil im Internet. Bezahlt wurde via PayPal sowie über das Konto der Mutter. Als Waffenlager diente der Bettkasten in seinem Kinderzimmer.
Den Umgang mit den "Standardwaffen" hatte B. bei der Bundeswehr gelernt. Nicht all seine gebauten Waffen kamen auch zum Einsatz. Einige von ihnen hatte er als eine Art 'Back-Up' geplant. Die Ausrüstung, die er bei der Tat bei sich getragen hatte, wog insgesamt 29 Kilogramm. Neben den Schusswaffen gehörten unter anderem auch Messer und Schwerter zu seiner Ausrüstung.
Der Sachverständige bezeichnet außerdem eine Maschinenpistole nur als „theoretisch schießfähig“. Der Angeklagte widerspricht. Er habe sie im Vorfeld getestet. Die Schrotflinten, die sich der Attentäter selber gebaut hatte, bezeichnet auch der Waffenexperte als „sichere Bank“. Sie funktionierten aufgrund ihrer einfachen Bauweise eigentlich immer.
Waffenexperte: Munition kürzer als übliche Industriemunition
Ein Waffenexperte macht deutlich, dass die vom Attentäter selbst gefertigte Munition kürzer war als industriell gefertigte Munition. Das sei ein entscheidender Grund, weswegen es beim Attentat mehrfach zu Verklemmungen kam. Der Attentäter habe dies nach eigenen Angaben gewusst. Bei seinen Tests haben die Patronen jedoch funktioniert.
Verteidigung des Attentäters bemängelt Waffen-Gutachten
Dabei geht es um die Waffen, die der Attentäter beim Gefecht mit den Polizisten verwendete. Aus dem Gutachten gehe nicht hervor, wie die Wirkung der Waffen bei einer größeren Distanz sei. Da sich der Attentäter beim Gefecht mit der Polizei in größerer Distanz befand, sei nicht erwiesen, ob er mit seinen Waffen hätte töten können. Die Verteidigung möchte mit dieser Argumentation den Tötungsvorsatz entkräften. Der Oberstaatsanwalt hält ein zweites Gutachten für nicht angebracht. Ob der Angeklagte genau wusste, welche Wirkung seine Waffen auf Distanz haben, sei lediglich ein Indiz.