Teilnahmebedingungen für das Facebook-Gewinnspiel "Makita Baustellenradio gewinnen"

1. Veranstalter

Veranstalter ist die Funkhaus Halle GmbH & Co. KG, vertreten durch die Funkhaus Halle Komplementär GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Große Ulrichstraße 60 D, 06108 Halle (Saale).


2. Geltungsbereich

Mit seiner Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger von im Verlauf des Gewinnspiels bereitgestellten persönlichen Daten ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter.


3. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche und nicht geschäftsunfähige Person ab 18 Jahren, die einen Account bei Facebook besitzt. Personen unter 18 Jahren ist die Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters, der Funkhaus Halle GmbH & Co. KG oder mit ihnen verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.


4. Ablauf

Die Teilnahme ist ausschließlich über die Facebook-Seite von Radio Brocken möglich:

https://www.facebook.com/radiobrocken/

Das Gewinnspiel wird eröffnet, indem der Veranstalter auf der Facebook-Seite von Radio Brocken einen Teilnahmeaufruf postet (nachfolgend: Gewinnspiel-Posting). Nachfolgend können sich Teilnahmeberechtigte bis Montag, 17.08.2020, 17:59 Uhr zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel anmelden, indem sie mit ihrem Facebook-Account unter dem Gewinnspiel-Posting kommentieren (nachfolgend: Teilnehmer).

Am Montag, 17.08.2020 wählt der Veranstalter ab 18 Uhr nach dem Zufallsprinzip einen Teilnehmer aus den eingegangenen Anmeldungen aus (Losverfahren). Der Gewinner wird unter dem Gewinnspiel-Posting als Kommentar veröffentlicht. Außerdem wird der Gewinner-Account, sofern das technisch möglich ist, markiert. Vermag sich der Teilnehmer (Gewinner) danach zu identifizieren, indem er bis zum 18.08.2020, 12:00 Uhr über seinen Facebook-Account eine private Nachricht, die seine E-Mail Adresse beinhaltet, an die Facebook-Seite von Radio Brocken schickt, erlangt er Anspruch auf den ausgelobten Preis (nachfolgend: Gewinner). Das Gewinnspiel ist beendet. Anderenfalls wird der Veranstalter unverzüglich einen weiteren Teilnehmer auslosen. Die vorstehenden Sätze gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass dem Teilnehmer mindestens fünf Stunden verbleiben müssen, um die private Nachricht an die Facebook-Seite von Radio Brocken zu versenden. Dieses Verfahren wird solange wiederholt, bis ein Gewinner ermittelt ist.


5. Ausgelobter Preis

Als Preis wird ein tragbares Makita Baustellenradio DMR110 ausgelobt. Der Preis wird per Post zugestellt.

An Minderjährige wird kein Gewinn ausgeschüttet. Der Veranstalter behält sich vor, die Identität des Gewinners (nachträglich), z. B. durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass zu überprüfen.


6. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach Ende des Gewinnspiels nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Alter, Anschrift oder Telefonnummer berechtigen den Veranstalter als Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen grundsätzlich zum Ausschluss des Teilnehmers. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn. Er ist zurück zu gewähren.


7. Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten

Die zur Teilnahme nach Ziffer 4 erhobenen Daten eines Teilnehmers werden für den Zeitraum des Gewinnspiels und nach dessen Ablauf für die Dauer von bis zu einem Jahr gespeichert. Die Daten werden ausschließlich vom Veranstalter zur Durchführung des Gewinnspiels genutzt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt – soweit nicht nach diesen Teilnahmebedingungen zur Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere zur Ermittlung des Gewinners vorgesehen oder zur Einlösung des Gewinns notwendig – nicht.

Der Teilnehmer willigt mit der Mitteilung seiner Daten nach Ziffer 4 an den Veranstalter zum Zwecke der Teilnahme am Gewinnspiel in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten (§ 3 BDSG) in vorgenanntem Umfang ein.

Er kann vorstehende Einwilligung jederzeit durch schriftliche Erklärung an Radio Brocken, Funkhaus Halle, Große Ulrichstraße 60 D, 06108 Halle oder per E- Mail an hoererservice@radiobrocken.de gegenüber dem Veranstalter widerrufen, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten und/oder deren Löschung verlangen, soweit der Veranstalter nicht aufgrund rechtlicher Vorgaben gehalten ist, die Daten weiter vorrätig zu halten. Mit dem Widerruf der Einwilligung und/oder der Löschung der Daten endet seine weitere Teilnahme am Gewinnspiel.


8. Einwilligung in die Veröffentlichung von persönlichen Angaben

Mit der Mitteilung seiner Daten nach Ziffer 4 an den Veranstalter zum Zwecke der Teilnahme am Gewinnspiel willigt der Teilnehmer ein, dass sein Facebook-Account, sein Name, sein Vorname, sein Wohnort und (aufgezeichnete) Äußerungen sowie gegebenenfalls bei der Gewinnübergabe angefertigte Fotos mit seinem Bildnis – auch als Bewegtbild – im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel durch den Veranstalter im Hörfunkprogramm Radio Brocken sowie unter www.radiobrocken.de gesendet oder öffentlich zugänglich gemacht werden können.


9. Haftungsbeschränkung

Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art (z. B. Abbruch von Telefongesprächen, Datenverlust), die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind bzw. für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen (z. B. wenn Dateneingaben nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden). Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen.


10. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel abzubrechen, wenn seine Durchführung unmöglich wird. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, so etwa bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch des Gewinnspiels wird vom Veranstalter bekanntgegeben.


11. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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