23. November 2021 – dpa Nachrichten

Corona

Wäre eine Impfpflicht überhaupt zulässig?

Die Stimmen, die eine Impfpflicht fordern, werden immer lauter. Welche Gründe gibt es für eine Impfpflicht und welche dagegen?

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Ampullen mit dem Corona-Impfstoff stehen auf einem Tisch. , Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild

Die Zahl der mit dem Corona-Infizierten steigt. Die 7-Tage-Inzidenz in Sachsen-Anhalt liegt mittlerweile bei fast 600. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff steht deshalb einer Impfpflicht offen gegenüber und damit ist er nicht allein: laut einer repräsentativen Umfrage für das RTL/ntv-Trendbarometer sind 64 Prozent der Befragten für eine Impfpflicht. Lediglich 36 Prozent lehnen die Pflicht ab und möchten, dass das Impfen freiwillig bleibt.

Der rechtliche Rahmen

Juristen und Gerichtsentscheidungen sind sich im Großen und Ganzen einig, dass eine Impfpflicht juristisch möglich wäre. Letztendlich ist es eine Abwägung des Staates von Grundrechten: Um das Recht auf Unversehrtheit des Körpers einschränken zu können, braucht es triftige Gründe. Eine Überlastung des Gesundheitssystem und damit der Schutz vieler Menschenleben, kann ein solcher Grund sein und diese Überlastung ist momentan eine reale Gefahr.

So war die Pockenimpfung bis in die 1970er Pflicht und seit 2020 ist für Kindern, Betreuern und Lehrern in Schulen und Kindergärten die Masernimfpung verpflichtend. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält eine Impfpflicht unter bestimmten Bedingungen für rechtens.

Im Infektionsschutzgesetz sind Möglichkeiten für eine Impfpflicht bereits verankert. Diese müssten nur aktiviert werden: Eine Impfpflicht könnte über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes oder über eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums mit Zustimmung des Bundesrates eingeführt werden.

Risikoabwägung: Impfung gegen Krankheit

Wer vollständig gegen COVID-19 geimpft ist, der hat eine 90%-geringere Wahrscheinlichkeit, schwer an COVID-19 zu erkranken, gegenüber nicht geimpften Personen. Sollten Geimpfte trotz Impfung erkranken, dann meist mit milderen bis gar keinen Symptomen. Sie können in dem Zeitraum trotzdem ansteckend sein. Dies aber auch kürzer als Ungeimpfte. Damit verringert sich auch das Risiko andere anzustecken.

Es kann bei der Impfung zu Nebenwirkungen kommen. Dies sind in den meisten Fällen Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Einstichstelle, erhöhte Temperatur, Fieber, Kopfschmerzen oder grippeähnliche Beschwerden. Es gibt auch seltene (tritt bei 1 bis 10 von 100.000 Geimpften auf) und sehr seltene Nebenwirkungen (tritt bei weniger als 1 von 100.000 Geimpften auf). Diese können je nach Impfstoff unterschiedlich sein und lassen sich in dem Aufklärungsmerkblatt zum Impfstoff nachlesen.

Das Risiko sich mit COVID-19 zu infizieren ist sehr hoch. Wissenschaftler sind sich mittlerweile einig, dass die Pandemie zu einer endemischen Lage werden wird. Das heißt, dass der Virus nicht mehr verschwindet, sondern dass jeder sich irgendwann mit der Krankheit infizieren wird. Bei der überwiegenden Zahl der Fälle wird die Erkrankung mild verlaufen. Die Wahrscheinlichkeit für schwere und auch tödliche Krankheitsverläufe steigt jedoch mit zunehmendem Alter, Vorerkrankungen und nicht vorhandenem Impfstatus. Aber auch ohne bekannte Vorerkrankungen und bei jungen Menschen kann es zu schweren oder lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen kommen.

Wie sieht es in anderen Ländern aus?

Österreich: Als erstes Land in der EU wird ab Februar eine allgemeine Corona-Impfpflicht eingeführt.

Frankreich: Seit Mitte September gilt eine Impfpflicht für für Mitarbeiter von Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Pflegediensten und Feuerwehr.

Italien: Seit Ende Mai gilt eine Impfpflicht für medizinisches Personal, seit Oktober auch für Angestellte von Altenheimen.

Großbritannien: Je nach Landesteil gibt es unterschiedliche Regeln. In England gilt eine Impfpflicht für Mitarbeiter von Pflegeheimen.


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